Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 60/2008

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bernd-Dieter Bode

in Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Bernd-Dieter Bode wird mit Ablauf des 31. März 2008 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Bode wurde am 12. März 1943 in Mühlhausen/Thüringen geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Nach Abschluss der juristischen Ausbildung im Jahre 1972 trat Herr Dr. Bode in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde er unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit 1973 zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ernannt. Von 1975 bis 1978 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Während der Abordnungszeit wurde er zum Ersten Staatsanwalt ernannt. 1978 wurde er als Richter am Landgericht an das Landgericht Karlsruhe versetzt. Die Beförderung zum Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe erfolgte im Jahre 1980. Von 1991 bis 1992 war Herr Dr. Bode an das Sächsische Staatsministerium der Justiz abgeordnet und dort als Referatsleiter tätig.

1992 wurde Herr Dr. Bode zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seit seinem Eintritt in den Bundesgerichtshof dem 2. Strafsenat an, dessen Rechtsprechung er in seiner mehr als fünfzehn Jahre dauernden Senatszugehörigkeit – seit dem Jahre 2000 als stellvertretender Vorsitzender - nachhaltig mit beeinflusst hat.

Herr Dr. Bode ist vielseitig interessiert, wie die breit gefächerte Thematik der von ihm als Berichterstatter maßgeblich geprägten Leitsatzentscheidungen des Senats belegt. Darunter finden sich allein sechzehn Entscheidungen, die Eingang in die amtliche Sammlung (BGHSt.) gefunden haben. Diese betreffen neben allgemeinen Rechtsproblemen des materiellen Strafrechts und des Strafverfahrensrechts auch Entscheidungen zum Umweltstrafrecht im Zusammenhang mit Europäischem Gemeinschaftsrecht (BGHSt. 43, 219), zum Arznei- und Betäubungsmittelstrafrecht (BGHSt. 43, 336 und BGHSt. 48, 275), zum Amtsträgerbegriff ("sonstige Stelle") i.S. von § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB (BGHSt. 45, 16) und zu strafrechtlichen Problemen des Urheberrechtsschutzes (BGHSt. 49, 93).

Herr Dr. Bode hat außerdem fünf Jahre lang (1992 bis 1996) das Amt des Ermittlungsrichters II beim Bundesgerichtshof ausgeübt und in dieser Funktion, die wenige Jahre nach dem Mauerfall mit erheblicher Arbeitsbelastung verbunden war, großen Anteil an der strafrechtlichen Aufarbeitung der Spionagetätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR gegen die Bundesrepublik Deutschland. Herr Dr. Bode war in diesem Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren gegen zahlreiche hauptamtliche Mitarbeiter der verschiedenen Abteilungen des MfS befasst. Zudem hat er an den Verfahren gegen viele prominente bundesdeutsche Agenten, die im Dienst des MfS der ehemaligen DDR standen und die insbesondere durch die so genannten "Rosenholz-Dateien" enttarnt werden konnten, als Ermittlungsrichter mitgewirkt. Genannt seien hier beispielhaft die Verfahren gegen Rainer Rupp ("Topas") der bei der NATO in Brüssel für das MfS spioniert hat, sowie die Verfahren gegen Karl Wienand und Dr. Klaus Croissant, die jeweils zu rechtskräftigen Verurteilungen zu teils mehrjährigen Haftstrafen führten. Im Bereich der Bekämpfung des Terrorismus fielen insbesondere die ermittlungsrichterlichen Maßnahmen gegen zahlreiche Funktionäre der damals als terroristische Vereinigung eingestuften Kurdischen Arbeiterpartei PKK in den Aufgabenbereich von Herrn Dr. Bode.

Für den 2. Strafsenat war Herr Dr. Bode in den Großen Senat für Strafsachen und in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Getragen von dem Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen war er ferner eine Reihe von Jahren Mitglied des Präsidiums des Bundesgerichtshofs und einer der Hauptredaktoren und Geschäftsführer der sog. amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.

Karlsruhe, den 31. März 2008

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