Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 42/2008

BGH bestätigt Urteil im "Fall Mitja"

Das Landgericht Leipzig hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch eines Kindes und mit vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen anschließenden (Verdeckungs-) Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Außerdem hat es die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Urteilsfeststellungen tötete der Angeklagte den neunjährigen Jungen Mitja, nachdem er ihn sexuell missbraucht hatte.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revision des Angeklagten zu entscheiden. Er hat das Rechtsmittel – wie vom Generalbundesanwalt beantragt – durch Beschluss als unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Beschluss vom 3. März 2008 – 5 StR 9/08

LG Leipzig – Urteil vom 11. September 2007– 1 Ks 300 Js 9753/07

Karlsruhe, den 5. März 2008

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