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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 » Pressemitteilung Nr. 149/08 vom 31.7.2008

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 149/2008

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Axel Boetticher im Ruhestand

 

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Axel Boetticher wird mit Ablauf des 31. Juli 2008 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Boetticher wurde am 2. Juli 1943 in Insterburg geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Nach dem Abitur absolvierte Herr Dr. Boetticher zunächst eine Lehre als Bankkaufmann. Daran schloss sich die juristische Ausbildung. Nach der Zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahre 1975 war Herr Dr. Boetticher kurze Zeit Rechtsanwalt und trat dann in den höheren Justizdienst der Freien Hansestadt Bremen ein. Als Richter auf Probe war er bei dem Landgericht und dem Amtsgericht Bremen tätig. 1978 wurde er zum Richter am Amtsgericht Bremen ernannt. In den Jahren 1987 bis 1990 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Von 1990 bis 1992 schloss sich eine Abordnung an den Senator für Bundesangelegenheiten der Freien Hansestadt Bremen an, während der er zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen befördert wurde.

1995 wurde Herr Dr. Boetticher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er war zunächst Mitglied des II. Zivilsenats. Seit 1997 gehört er dem 1. Strafsenat an, dessen Rechtsprechung er nachhaltig mit beeinflusst hat. Aus der Feder von Herrn Dr. Boetticher stammen eine Reihe wichtiger, in der so genannten amtlichen Sammlung veröffentlichter Leitentscheidungen. Beispielhaft sind hier zu nennen die Entscheidung zur staatlich veranlassten Tatprovokation und zum Verstoß gegen die EMRK (BGHSt 45, 321), zur Schweregradbeurteilung bei einer schweren anderen seelischen Abartigkeit (BGHSt 49, 45) und zum Lauschangriff im Krankenzimmer (BGHSt 50, 206). Das besondere Interesse von Herrn Dr. Boetticher galt forensisch-psychiatrischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Schuldfähigkeit von Straftätern und der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung. Hieraus ergab sich unter anderem seine Mitwirkung an einer interdisziplinären Arbeitsgruppe aus Juristen, Psychiatern, Psychologen und Kriminologen, die Mindestanforderungen für forensische Schuldfähigkeitsgutachten (NStZ 2005, 57) und für forensische Prognosegutachten (NStZ 2006, 537) erarbeitete.

Mehrere Jahre war Herr Dr. Boetticher zudem nichtständiger Beisitzer im Dienstgericht des Bundes. Er stellte sich dem in den Jahren 2003 bis 2004 eingerichteten IXa-Zivilsenat (Hilfssenat) zur Verfügung und war für eine Reihe von Jahren Mitglied des Richterrates des Bundesgerichtshofs.

Karlsruhe, den 31. Juli 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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