Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 205/2008

Verurteilung wegen Mordes an renommiertem Fotografen im Kölner Hilton-Hotel ist rechtskräftig

Das Landgericht Köln hat den Angeklagten C. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und den Angeklagten B. freigesprochen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts war der heute 32 Jahre alte Angeklagte C., der mehrfach wegen Betrugs-, Diebstahls- und Urkundsdelikten vorbestraft ist, im Januar 2002 aus einer Justizvollzugsanstalt entwichen und seither unter zahlreichen verschiedenen Alias-Personalien auf der Flucht. Er war seit Herbst 2002 mit der Fernsehschauspielerin K. liiert, mit der er zwei gemeinsame Kinder bekam. Im Laufe ihrer Beziehung entnahm der Angeklagte den Tagebuchaufzeichnungen seiner Freundin, die er aus Eifersucht kontrollierte, dass Frau K. sich im Jahr 2000 anlässlich von Fotoaufnahmen in den renommierten und mehrfach preisgekrönten Berliner Fotografen G. verliebt hatte, der aber damals in einer festen Beziehung gelebt hatte. K. und G. hatten sich später über eine Honorarforderung für einen Fotoauftrag entfremdet. Der Angeklagte geriet in Wut, weil er Frau K. ausschließlich für sich beanspruchte und diesen Anspruch auch durch zurückliegende Kontakte zu Männern beeinträchtigt sah. Er lockte den Fotografen, der sich anlässlich des Weltjugendtages in Köln aufhielt, am Abend des 20. August 2005 unter dem Vorwand, den ehemaligen Manager von Michael Schumacher fotografieren zu können, in eine Suite des Hilton-Hotels und erschlug ihn dort gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter mit einem Baseballschläger.

Das Landgericht hat die Tat des Angeklagten C. als heimtückischen Mord gewertet. Den Angeklagten B. hat es rechtskräftig von dem Vorwurf freigesprochen, er sei der unbekannte Mittäter gewesen.

Der Angeklagte C. hat gegen seine Verurteilung Revision eingelegt und diese auf zahlreiche Verfahrensrügen gestützt sowie die Sachrüge erhoben.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten C. als unbegründet verworfen, da das Verfahren fehlerfrei durchgeführt worden ist und die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 31. Oktober 2008 – 2 StR 378/08

Landgericht Köln – Urteil vom 19. November 2007 – B. 111 - 4/07

Karlsruhe, den 10. November 2008

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