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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 » Pressemitteilung Nr. 240/08 vom 30.12.2008

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 240/2008

Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Hans-Peter Greiner im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hans-Peter Greiner wird mit Ablauf des 31. Dezember 2008 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Greiner wurde am 25. Dezember 1943 in Ulm geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter.

Im Jahre 1972 trat Herr Dr. Greiner nach Abschluss der juristischen Ausbildung in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Nach Verwendungen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Ulm wurde er 1974 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Ulm ernannt. 1975 wurde er als Richter am Landgericht an das Landgericht Ulm versetzt. Im Jahre 1985 wurde Herr Dr. Greiner zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart befördert. Dort war er Mitglied mehrerer Zivilsenate.

Im Jahre 1993 wurde Herr Dr. Greiner zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und zunächst dem X. Zivilsenat zugeteilt. Dieser Senat ist insbesondere für Patentverletzungsverfahren und – als Berufungsgericht – für Patentnichtigkeitsverfahren zuständig. Das Präsidium weist ihm daher nahezu durchweg nur Kolleginnen und Kollegen zu, die bereits Erfahrungen in diesen Materien mit ihren spezifischen Schwierigkeiten sammeln konnten. Dank seiner außergewöhnlichen Vielseitigkeit, seiner beeindruckenden Einsatzbereitschaft und seiner unermüdlichen Arbeitsfreude war es Herrn Dr. Greiner, obwohl er zuvor nicht mit Patentrecht befasst worden war, erstaunlich rasch gelungen, sich in diesem den meisten Richter unzugänglichen Gebiet einzuarbeiten. Umso mehr Anerkennung verdient es, dass er, als er sich das Patentrecht erschlossen hatte und auf diesem Gebiet hervorragende Arbeit leistete, auf Wunsch des VI. Zivilsenats im Juli 1996 ohne Zögern bereit fand, in diesen Senat zu wechseln, der nach dem Ausscheiden eines Kollegen dringend auf die Verstärkung durch einen im Arzthaftungsrecht erfahrenen Richter angewiesen war. Dem VI. Zivilsenat gehört Herr Dr. Greiner bis heute an. Er wurde im Jahre 2002 dessen stellvertretender Vorsitzender und war für diesen Senat in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Zahlreiche Urteile des VI. Zivilsenats auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, aber auch im allgemeinen Haftungsrecht, wurden von Herrn Dr. Greiner geprägt. Schon aufgrund seiner Tätigkeit in den Tatsacheninstanzen war er ein hervorragender Kenner des Arzthaftungsrechts, das er während seiner Tätigkeit beim Bundesgerichtshof sowohl in materiellrechtlicher als auch in prozessualer Hinsicht weiter ausformte. Auch in Fällen, in denen er nicht Berichterstatter war, hat sich stets engagiert und sich mit seiner ganz hervorragenden medizinischen Sachkunde eingebracht. Dadurch wurden die Erkenntnisse des Senats in außergewöhnlicher Weise bereichert. Auch im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere sogenannte Prominentenfotos betreffend, hat Herr Dr. Greiner zu der neueren Rechtsprechung des VI. Zivilsenats maßgebliche Beiträge geleistet.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Greiner als Autor wissenschaftlicher Beiträge hervorgetreten. Zu nennen ist hier besonders eine Monographie zum Arzthaftungsrecht, die grundlegend ist für die praktische Arbeit auf diesem Gebiet.

Herr Dr. Greiner gehört zu dem Kreis verdienter, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er genießt im Bundesgerichtshof wegen seiner profunden Fachkenntnisse sowie aufgrund seines vorbildlichen Verantwortungsbewusstseins und seiner kollegialen Art besondere Wertschätzung.

Karlsruhe, den 30. Dezember 2008

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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