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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2007 » Pressemitteilung Nr. 67/07 vom 5.6.2007

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 67/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten auf folgenden Termin hinweisen:

Verhandlungstermin: 5. Juli 2007

4 StR 549/06

Landgericht Halle - Urteil vom 27. Juni 2006 - 21 Ks 10/05

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte ist niedergelassener Chirurg und führt in seiner Arztpraxis auch ambulante kosmetische Operationen durch. Im Jahr 2002 nahm er bei einem Patienten eine Fettabsaugung (Liposuktion) im Bauchbereich unter lokaler Betäubung vor. Nach den Feststellungen des Landgerichts verstieß der Angeklagte bei diesem operativen Eingriff in mehrfacher Weise gegen die ihm als Arzt obliegenden Sorgfaltspflichten. So führte er etwa die Operation ohne Hinzuziehung von medizinisch geschultem Personal durch und bemerkte trotz entsprechender Hinweise nicht rechtzeitig, dass sein Patient infolge einer Überdosierung der verabreichten Narkosemedikamente während der Operation eine Atemdepression erlitt, an deren Folgen er letztlich verstarb.

Gegen das Urteil wenden sich sowohl der Angeklagte, der auch das Verfahren beanstandet, als auch die Ehefrau des Patienten als Nebenklägerin. Diese erstrebt eine Verurteilung des Angeklagten wegen (vorsätzlicher) Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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