Der Bundesgerichtshof |
|
BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 177/2007 Bundesgerichtshof entscheidet über Haftbefehle gegen mut-maßliche Mitglieder der "militanten gruppe"
Der Generalbundesanwalt führt gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, sie hätten als Mitglieder der linksextremistischen, gewaltbereiten Organisation "militante gruppe" in der Nacht des 31. Juli 2007 versucht, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Beschuldigten waren durch observierende Polizeikräfte in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen worden; die an den Fahrzeugen angebrachten Zündvorrichtungen hatten noch rechtzeitig entfernt werden können. Wegen dieses Verdachts hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Generalbundesanwalts Haftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen. Diese sind rechtlich auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der versuchten Brandstiftung und der versuchten Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel gestützt. Die Beschuldigten haben gegen die Haftbefehle Beschwerde eingelegt. Der für Staatsschutzsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich am Mittwoch, den 28. November 2007, gegen 12.00 Uhr eine Entscheidung über diese Rechtsmittel bekannt geben. Karlsruhe, den 27. November 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
|