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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2007 » Pressemitteilung Nr. 8/07 vom 18.1.2007

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 8/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 24. Januar 2007

 

IV ZR 267/04

 

LG Karlsruhe – Urteil vom 26. März 2004 - 6 O 968/03

OLG Karlsruhe – Urteil vom 21. Oktober 2004 – 12 U 195/04

 

 

Der Kläger ist seit 1977 im öffentlichen Dienst beschäftigt und seither bei der beklagten Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert. Er lebt seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem anderen Mann, weswegen er von der Beklagten wie ein verheirateter Arbeitnehmer behandelt werden möchte. Im Hinblick auf die zum 1. Januar 2002 erfolgte Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes auf ein Betriebsrentensystem begehrt er die Feststellung, dass die von ihm bis zu diesem Zeitpunkt aufgebaute Rentenanwartschaft von der Beklagten unter Zugrundelegung der Lohnsteuerklasse III/0 berechnet und in das neue System übertragen werden müsse. Darüber hinaus möchte er gerichtlich feststellen lassen, dass die Beklagte seinem Lebenspartner bei Fortbestehen der Lebenspartnerschaft bis zum Tod des Klägers eine Hinterbliebenenrente zu gewähren habe.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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