Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 100/2007

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 26. Juli 2007

3 StR 221/07

Landgericht Düsseldorf - XVII - 17/03 S - 111 Js 505/97 - Urteil vom 29. Mai 2006

Das Landgericht hatte den Angeklagten in einer ersten Hauptverhandlung wegen "Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit sechsfachem Mord und zweifachem Mordversuch" zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem lag die Feststellung zu Grunde, dass der Angeklagte - zusammen mit einem rechtskräftig abgeurteilten Mittäter - in einem ihm gehörenden Mietshaus eine Gasexplosion verursacht hatte. Hierdurch wollte er die Mieter zum Auszug zwingen, da diese sich seinen Sanierungsplänen widersetzten. Er nahm billigend in Kauf, dass durch die unkontrollierbaren Wirkungen der Explosion Hausbewohner zu Tode kommen könnten. Tatsächlich wurden sechs der Mieter getötet, zwei weitere schwer verletzt. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Dieses hat den Angeklagten nunmehr wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten hat es nicht mehr festzustellen vermocht. Hiergegen richten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft und einiger der Nebenkläger mit dem Ziel einer erneuten Verurteilung des Angeklagten wegen vollendeten und versuchten Mordes.

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