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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2007 » Pressemitteilung Nr. 62/07 vom 23.5.2007

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 17.7.2007 - 5 StR 172/07 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 62/2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Hinweis geben:

Termin: noch nicht bestimmt

5 StR 172/07

LG Dresden – 2 KLs 612 Js 8249/06 – Urteil vom 14. Dezember 2006

Das Landgericht Dresden hat den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit zahlreichen Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie Vergewaltigung und schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts fing der Angeklagte im Januar 2006 ein dreizehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg ab, zerrte es in sein hierfür präpariertes Auto und schleppte es in einer Sperrholzkiste in seine Wohnung. Dort bedrohte er das Kind mit dem Tode und zwang es während seiner fünfwöchigen Gefangennahme zu zahlreichen sexuellen Handlungen. Während der Angeklagte für Einkäufe die Wohnung jeweils für kurze Zeit verließ, sperrte er das Mädchen erneut in die Sperrholzkiste und fesselte es dort. Das Landgericht hat den geständigen Angeklagten mit sachverständiger Beratung für uneingeschränkt schuldfähig erachtet. Da dieser aufgrund seines Hanges zur Begehung schwerer Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich sei, hat die Strafkammer die Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der Angeklagte greift mit seinem Rechtsmittel seine Verurteilung umfassend an. Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Revision als unbegründet zu verwerfen.

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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