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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 2006 » Pressemitteilung Nr. 114/06 vom 9.8.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 114/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden Terminhinweis möchten wir bekannt geben:

Verhandlungstermin: 26. September 2006

5 StR 140/06

LG Potsdam - 23 KLs 45/03 - Urteil vom 22. November 2005

Das Landgericht Potsdam hat den Angeklagten von dem Vorwurf des Betruges freigesprochen. Dagegen richtet sich die Revision der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg.

Der Angeklagte ist der durch Beschluss des Brandenburgischen Dienstgerichtes für Richter vom 2. April 2003 vorläufig des Dienstes enthobene Vizepräsident des Landesrechnungshofes. Ihm liegt zur Last, zwischen dem 4. März 1999 und dem 28. Dezember 2001 insgesamt 22 Dienstreisen mit unzutreffenden Angaben bei seiner Behörde und zwei weitere Reisen als Beiratsmitglied einer Hotel-Betriebsgesellschaft abgerechnet zu haben, um jeweils einen nicht gerechtfertigten Vermögensvorteil zu erlangen. Das Landgericht hat sich in den Fällen einer Abrechnung auf Grund fiktiver Reisedaten nicht von einem Vermögensschaden und in den weiteren Fällen nicht von einer Täuschung des Angeklagten überzeugen können. Gegen die dieses Ergebnis begründende Beweiswürdigung des Landgerichts richtet sich die mit Verfahrensrügen und der Sachrüge geführte Revision der Staatsanwaltschaft.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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