Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 121/2006

Organisatorische Hinweise für die Revisionshauptverhandlung

des 2. Strafsenats in

der Sache 2 StR 499/05 ( Kanther u. a.) am 6. September 2006

 

Für die am 6. September 2006 anstehende Hauptverhandlung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird folgendes mitgeteilt:

I. Allgemeines

Beginn der Hauptverhandlung ist 9.00 Uhr; Einlass in den Sitzungssaal wird ab 8.30 Uhr gewährt; es wird gebeten, frühzeitig zu erscheinen, um einen pünktlichen Beginn der Hauptverhandlung zu gewährleisten.

Aus Sicherheitsgründen haben sich Zuhörer bei jedem Betreten des Bundesgerichtshofs durch Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Ferner erfolgen bei jedem Betreten des Bundesgerichtshofs Taschen- und Personenkontrollen.

Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs bestehen Parkmöglichkeiten nur für generell Berechtigte.

Während der Sitzung sind Mobiltelefone auszuschalten.

II. Presse

1. Akkreditierungen

Alle Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich bis Montag, den 4. September 2006 bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501 oder per E-Mail: pressestelle@bgh.bund.de). Es stehen 35 Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung, davon 18 für Mitglieder der Justizpressekonferenz. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller - ausgenommen Mitglieder der Justizpressekonferenz - werden gebeten, vor Ablauf der Akkreditierungsfrist eine vollständige (beidseitige) Kopie des Presseausweises zu übersenden. 

2. Foto- und Fernsehaufnahmen

a)Für Film- und Tonaufnahmen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) zugelassen („Pool-Lösung“). Die Auswahl bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die zugelassenen Sender verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind die für die Aufnahmen ausgewählten Sender bis Montag, den 4. September 2006 schriftlich mitzuteilen.

b)Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal zu verlassen, soweit sie nicht im Übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind.

3. Etwaige Interviews mit den Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.

4. Auch für die Pressevertreter gelten die unter I aufgeführten allgemeinen Hinweise.

III. Verkündungstermin

Als Verkündungstermin kommt Mittwoch, der 11. Oktober 2006 oder Mittwoch, der 18. Oktober in Betracht.

Karlsruhe, den 24. August 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501