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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 2006 » Pressemitteilung Nr. 120/06 vom 23.8.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 120/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin: 12. Oktober 2006

1 StR 180/06

Landgericht Mannheim - 1 Ks 400 Js 37766/01 - Urteil vom 6. Oktober 2005

Dem Angeklagten Harry Wörz wird zur Last gelegt, versucht zu haben, seine Ehefrau zu töten. Das Landgericht Karlsruhe hatte ihn deshalb am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu der Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Seine dagegen gerichtete Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11. August 1998. Mit Beschluss vom 8. Oktober 2004 ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe - unter Aufhebung der gegenteiligen Entscheidung des Landgerichts Mannheim - die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an. Nach dieser Hauptverhandlung sprach das Landgericht Mannheim den Angeklagten mit Urteil vom 6. Oktober 2005 frei. Dagegen richten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Nebenklägerin. Sie greifen mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts die Beweiswürdigung des Landgerichts an und beanstanden außerdem die Verletzung von Vorschriften über das Strafverfahren.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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