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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juli 2006 » Pressemitteilung Nr. 109/06 vom 31.7.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 109/2006

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dirck Leimert im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dirck Leimert wird mit Ablauf des 31. Juli 2006 in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Leimert wurde am 12. Juli 1941 in Posen geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1970 war er zunächst als Rechtsanwalt tätig und trat im Jahr 1971 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. 1973 wurde er zum Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Hier wirkte er ganz überwiegend als Mitglied von Zivilkammern und war mit der Aus- und Fortbildung des juristischen Nachwuchses befasst. Er leitete Referendararbeitsgemeinschaften und war zudem akademischer Tutor an der Universität Frankfurt am Main. In den Jahren von 1976 bis 1979 war er an das Hessische Ministerium der Justiz abgeordnet und im Justizprüfungsamt tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte auch die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Richter. Im Oktober 1979 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Frankfurt am Main ernannt und übernahm den Vorsitz einer Kammer für Handelssachen sowie einer Zivilkammer. Darüber hinaus leitete er weiter eine Referendararbeitsgemeinschaft und war Mitglied des Justizprüfungsamtes.

1991 wurde Herr Dr. Leimert an das Thüringer Ministerium für Justiz- und Europaangelegenheiten abgeordnet. 1992 wurde er dorthin versetzt und zum Ministerialdirigenten ernannt. Im Ministerium leitete er die Abteilung für Aus- und Fortbildung. Alsbald folgte auch die Ernennung zum Präsidenten des Thüringer Justizprüfungsamtes. In Thüringen lag ein Schwerpunkt seines Wirkens in der Planung und Durchführung aller Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Justizbediensteten. Dazu zählte auch die Organisation eines umfangreichen Schulungsprogramms für die aus dem Dienst der ehemaligen DDR übernommenen Richter und Staatsanwälte. Seit dem Wintersemester 1992/93 nahm er neben seinen hauptamtlichen Aufgaben auch Lehraufträge an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Jena wahr.

Im Jahre 1997 wurde Herr Dr. Leimert zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt und dem VIII. Zivilsenat zugewiesen, dem er bis heute angehört. Seit September 2004 ist er zudem Vertreter eines Mitglieds seines Senats im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Auch während seiner Zeit als Richter am Bundesgerichtshof war er zum Prüfer für die Zweite juristische Staatsprüfung in Thüringen bestellt.

In den nahezu neun Jahren seiner Zugehörigkeit zum VIII. Zivilsenat hat Herr Dr. Leimert an zahlreichen bedeutsamen Entscheidungen seines Senats mitgewirkt und diese als Berichterstatter entscheidend geprägt. Besondere Hervorhebung verdienen die Urteile zu den Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens (NJW 1999, 1542), zur Frage der Entlastung des Verkäufers nach Artikel 79 CISG (BGHZ 141, 129), zum Vertragsstrafeversprechen in einem Unternehmenskaufvertrag unter Beteiligung der Treuhandanstalt (WM 2000, 922), zur Wissenszurechnung des vollmachtlosen Abschlussvertreters (NJW 2000, 2272), zur Zulässigkeit einer Widerklage in der Form des Urkundenprozesses gegenüber einer im ordentlichen Verfahren erhobenen Klage (BGHZ 149, 222), zur Partei- und Prozessfähigkeit einer in den USA gegründeten Aktiengesellschaft mit Verwaltungssitz in Deutschland (BGHZ 153, 353), zur Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges (NJW 2004, 160), zur Beschlagnahme der Kaufsache im Ermittlungsverfahren als Rechtsmangel (NJW 2004, 1802) und zum Erklärungsirrtum bei falscher Kaufpreisauszeichnung im Internet (NJW 2005, 976) sowie ein Beschluss zur Beschwerde zum Bundesgerichtshof nach § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG im Streit um die Rechtswegzuständigkeit (BGHZ 152, 213).

Karlsruhe, den 31. Juli 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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