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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2006 » Pressemitteilung Nr. 85/06 vom 1.6.2006

Siehe auch:  Urteil des 3. Strafsenats vom 1.6.2006 - 3 StR 77/06 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 85/2006

Realschüler erneut wegen Mordes an Klassenlehrerin vor Gericht

Das Verfahren wegen der Ermordung einer Klassenlehrerin an der Realschule in Ahrensburg muss teilweise wieder aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen den Realschüler A. O. aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung zurückverwiesen. Die Jugendkammer des Landgerichts Lübeck hatte ihn lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nur bei seinem älteren Bruder V. O. hat es Mord angenommen und gegen ihn eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verhängt.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen V. O. bestätigt, es ist nunmehr rechtskräftig. Dagegen hat er die rechtliche Würdigung des Sachverhalts bei seinem jüngeren Bruder A. O., mit der seine Beteiligung an einem Tötungsdelikt verneint worden war, beanstandet. Der neue Tatrichter wird den Sachverhalt bei ihm umfassend neu festzustellen und zu bewerten haben.

Urteil vom 1. Juni 2006 – 3 StR 77/06

Landgericht Lübeck – Urteil vom 26. Oktober 2005 – 2a KLs 1/05

Karlsruhe, den 1. Juni 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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