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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2006 » Pressemitteilung Nr. 98/06 vom 30.6.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 98/2006

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof

Dr. Katharina Deppert im Ruhestand

Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Katharina Deppert wird mit Ablauf des 30. Juni 2006 in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Deppert wurde am 20. Juni 1941 in Berlin geboren. Sie ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung im Jahre 1968, einer Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main und ihrer Promotion trat sie 1971 in den hessischen Justizdienst ein. Hier wurde sie 1974 zur Richterin am Landgericht Frankfurt am Main ernannt. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit leitete sie von 1977 bis 1990 Arbeitsgemeinschaften für Referendare. Im September 1980 wurde sie Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Hier war sie in Zivilsenaten tätig und gehörte daneben einem Senat für Baulandsachen an.

Zur Richterin am Bundesgerichtshof wurde Frau Dr. Deppert 1990 gewählt und zunächst dem III. Zivilsenat zugewiesen. Im Jahre 1996 wurde sie als zweite Frau zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium übertrug ihr den Vorsitz im VIII. Zivilsenat und 1997 auch im Senat für Patentanwaltssachen. Im Senat für Anwaltssachen wirkt Frau Dr. Deppert bereits seit 1995 und vertritt den Präsidenten des Bundesgerichtshofs seit 1997 als Vorsitzenden dieses Senats. Sie gehört seit dem Jahr 2000 auch dem Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs an. Darüber hinaus nahm sie Aufgaben in den Organen des Bundesgerichtshofs wahr: Von 1993 bis 1996 war sie Mitglied des Präsidiums; von 1994 bis 1998 gehörte sie dem Präsidialrat an.

Im III. Zivilsenat war Frau Dr. Deppert Berichterstatterin vornehmlich auf den Gebieten des Amtshaftungsrechts, des Entschädigungs- und Aufopferungsrechts, des Auftrags- und Dienstvertragsrechts sowie in Rechtsstreitigkeiten über Schiedsverträge und Schiedssprüche. Beispielhaft hervorzuheben sind von ihr maßgeblich mitbestimmte Entscheidungen zur Amtshaftung für Gesundheitsschäden aufgrund militärischer Tiefflüge (BGHZ 122, 363), zum Wegfall einer entsprechenden Schiedsabrede bei Auflösung des Schiedsgerichts bei der Kammer für Außenhandel der ehemaligen DDR (BGHZ 125, 7), zum so genannten Irak-Embargo (BGHZ 125, 27), zu Impfschäden (BGHZ 126, 386) und zu Belegungsschäden nach dem Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus dem Beitrittsgebiet (BGHZ 128, 140).

Der VIII. Zivilsenat traf unter dem Vorsitz von Frau Dr. Deppert zahlreiche wegweisende Entscheidungen zur Schuldrechtsreform, von der der Senat wegen seiner Zuständigkeit für das Kaufrecht in besonderer Weise betroffen ist, aber auch zu den anderen in seine Zuständigkeit fallenden Rechtsgebieten, insbesondere dem Handelsvertreter-, Franchise-, Leasing-, und Wohnraummietrecht. Erwähnt seien nur die Urteile zur Frage der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf (BGHZ 159, 215), zur Sachmängelhaftung beim Tier- und beim Autokauf nach dem neuen Kaufrecht (BGHZ 163, 234; 163, 275), zur Stromeinspeisung aus Windkraftanlagen (BGHZ 155, 141) und zur Berechnung der Rückstandsquote beim Finanzierungsleasing (BGHZ 147, 7). Nach der Öffnung der Revisionsinstanz für Wohnraummietsachen durch das ZPO-Reformgesetz ergingen in beachtlicher Zahl Entscheidungen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung für dieses Rechtsgebiet, namentlich zur formularvertraglichen Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, zur einseitigen Mieterhöhung durch den Vermieter, zur Betriebskostenabrechnung, zur Mangelhaftigkeit der Mietwohnung wegen Wohnflächenabweichung und zur Rückforderung der Mietkaution.

Unter ihrem Vorsitz sind im Senat für Anwaltssachen zahlreiche bedeutsame Entscheidungen, beispielsweise zur Singularzulassung der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof (NJW 2002, 1725) und zur Zulassung einer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (BGHZ 161, 376), ergangen.

Frau Dr. Deppert hat über ihre dienstliche Tätigkeit hinaus zahlreiche weitere Aufgaben übernommen. Sie gehört dem Herausgeberkreis der Zeitschrift „Internationales Handelsrecht – IHR“ an, hat mehrere Abhandlungen, unter anderem über die Rechtsprechung des Senats für Anwaltssachen des Bundesgerichtshofs und auf den Gebieten des Zivilprozessrechts und des Amtshaftungsrechts, verfasst und hierzu Vorträge gehalten. Sie war Mitglied des Justizprüfungsamtes des Landes Hessen und gehört einer Kommission zur Durchführung von In-vitro-Fertilisationen und Embryotransfers bei der Landesärztekammer Hessen an. Schließlich hat sie sich bereit erklärt, als Vertreterin der deutschen Gerichtsbarkeit in dem Netzwerk von Experten auf dem Gebiet eines gemeinsamen Referenzrahmens für den Bereich des europäischen Vertragsrechts (CFR-net) mitzuarbeiten.

Karlsruhe, den 30. Juni 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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