Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 58/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten folgenden Terminhinweis geben:

Verhandlungstermin 25. April 2006

X ZR 198/04

AG Bremen – 2 C 416/03 – Entscheidung vom 30. Januar 2004 ./.

LG Bremen 2 S 122/04 – Entscheidung vom 5. August 2004

Es geht um die Haftung des Reisebüros gegenüber dem Reisekunden für ein Beratungsverschulden aufgrund eines Reisevermittlungsvertrages. Die Parteien streiten darüber, ob das Reisebüro den Kunden, der eine Bulgarienreise gebucht hatte, darauf hätte aufmerksam machen müssen, dass für die Einreise ein Reisepass erforderlich war.

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