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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen vom 17. März 2006 » Pressemitteilung Nr. 47/06 vom 17.3.2006

Siehe auch:  Beschluss des 5. Strafsenats vom 25.4.2006 - 5 StR 430/05 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 47/2006

Verurteilungen im „Berliner Bankenskandal“ rechtskräftig

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 7. Februar 2005 die Angeklagten Z. und D. wegen mehrerer Fälle unrichtiger Darstellung der Verhältnisse eines Kreditinstituts im Jahresabschluss in Tateinheit mit unrichtigen Angaben gegenüber einem Abschlussprüfer zu Gesamtgeldstrafen von 270 bzw. 300 Tagessätzen verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen hatten die beiden früheren Mitglieder des Vorstands der Landesbank Berlin (LBB) und andere Vorstandsmitglieder der LBB mehrere persönlich unbegrenzt haftende Gesellschafter einer Tochterbankgesellschaft bzw. konzernverbundener Immobilienfondsgesellschaften durch Erklärungen im Innenverhältnis von ihrer gesetzlichen Haftung freigestellt. Gleichwohl hatten die Angeklagten in den Jahresabschlüssen 1997, 1998 und 1999 die sich aus den Freistellungserklärungen für die LBB ergebenden Eventualverbindlichkeiten nicht ausgewiesen. Auch hatten sie gegenüber den Jahresabschlussprüfern die Freistellungserklärungen nicht angegeben, vielmehr (in den sogenannten Vollständigkeitserklärungen) behauptet, es bestünden keine weiteren Eventualverbindlichkeiten als in den genannten Jahresabschlüssen vermerkt seien.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 9. März 2006 - 5 StR 430/05

LG Berlin – Entscheidung vom 7.2.2006 - 2 StB 26/02 (526) KLs (16/03)

Karlsruhe, den 17. März 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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