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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2006 » Pressemitteilung Nr. 27/06 vom 17.2.2006

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 7.2.2006 - 1 StR 555/05 -

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 27/2006

Verurteilungen wegen Mordes an einem Kommunalpolitiker aus Waldbronn rechtskräftig

Das Landgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15. Juli 2005 den Angeklagten Jonathan Q. wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten Daniel Q. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und den Angeklagten Domenico L. wegen Anstiftung zur Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von ebenfalls zehn Jahren verurteilt.

Tatopfer war der 49jährige Realschullehrer und stellvertretende Bürgermeister von Waldbronn, Heribert P. Der Angeklagte Domenico L. vermutete in dem Grünen-Politiker fälschlich den Liebhaber seiner Ehefrau und stellte ihm und seiner Familie über einen längeren Zeitraum nach. Schließlich beauftragte er den Angeklagten Daniel Q. und dessen Sohn, den 16jährigen Angeklagten Jonathan Q., dem Kommunalpolitiker nach dessen Heimkehr von einer Parteiversammlung am Abend des 14. Oktober 2004 vor seinem Anwesen aufzulauern und mit einer Schusswaffe in beide Knie zu schießen. Zu diesem Zweck besorgte der Angeklagte Daniel Q. seinem Sohn einen Revolver, brachte ihn zum Tatort und instruierte ihn über die genaue Vorgehensweise. Zu dem Angeklagten Domenico L. hielten Vater und Sohn über Handy Kontakt. Als sich Heribert P. gegen 23:15 Uhr der Eingangstür seines Wohnhauses näherte, gab der Angeklagte Jonathan Q. zunächst aus dem Hinterhalt einen Schuss auf ihn ab, der das rechte Knie des Opfers knapp verfehlte. Heribert P. versuchte zu fliehen, wurde jedoch von dem Angeklagten schnell eingeholt. Der Angeklagte gab nunmehr aus kurzer Distanz vier Schüsse auf den Oberkörper seines Opfers ab, von denen zwei im Brustbereich trafen. Trotz rascher ärztlicher Versorgung und einer Notoperation verstarb Heribert P. noch in derselben Nacht an einer inneren Verblutung.

Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 7. Februar 2006 - 1 StR 555/05

LG Karlsruhe - Entscheidung vom 15. Juli 2005 – 7 KLs 200 Js 37697/04 jug.

Karlsruhe, den 17. Februar 2006

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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