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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2006 » Pressemitteilung Nr. 51/06 vom 23.3.2006

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 51/2006

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgenden Terminhinweis möchten wir bekannt geben:

Verhandlungstermin: 27. April 2006

4 StR 572/05

Landgericht Hagen - 44 KLs 600 Js 205/04 (1/05)

Das Landgericht hat die drei erheblich vorbestraften Angeklagten wegen einer Vielzahl von bewaffneten Raubüberfällen auf Geldinstitute zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwölf, zehn und neun Jahren verurteilt. Die Besonderheit des Falles liegt darin begründet, dass die Angeklagten zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits 74, 73 und 64 Jahre alt waren ("Opa-Bande"). Die Angeklagten wenden sich mit ihren Revisionen insbesondere gegen die Höhe der verhängten Strafen. In diesem Zusammenhang wird der Senat zu prüfen haben, ob das Landgericht angesichts des fortgeschrittenen Alters der Angeklagten jeweils minder schwere Fälle der ihnen zur Last gelegten Straftaten hätte annehmen müssen.

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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