Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 161/2005

Organisatorische Hinweise für die Revisionshauptverhandlung des

5. Strafsenats in den Verfahren 5 StR 119/05 und 268/05 („Kölner Müllskandal“)

Für die am 1. Dezember 2005  anstehende Hauptverhandlung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird folgendes mitgeteilt:

I. Allgemeines

1. Im Hinblick auf den zu erwartenden Platzbedarf findet die Hauptverhandlung nicht im Gebäude des 5. Strafsenats in Leipzig, sondern im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig statt.

2.Beginn der Hauptverhandlung ist 10.00 Uhr; Einlass in den Sitzungssaal wird ab 9.00 Uhr gewährt; es wird gebeten, frühzeitig zu erscheinen, um einen pünktlichen Beginn der Hauptverhandlung zu gewährleisten.

3. In der Umgebung des Bundesverwaltungsgerichts bestehen nur sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten; es empfiehlt sich daher, öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zur unmittelbaren Anreise zu benutzen.

4. Während der Sitzungen sind Mobiltelefone wegen der störenden Geräusche auszuschalten.

II. Presse

1. Für die Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal bleibt die Anordnung einer „Pool-Lösung“ vorbehalten.

2. Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen; während der Verhandlung sind derartige Aufnahmen nicht gestattet.

3. Etwaige Interviews mit den Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.

4. Auch für die Pressevertreter gelten die unter I aufgeführten allgemeinen Hinweise.

Karlsruhe, den 16. November 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501