Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 153/2005

Organisatorische Hinweise für die Fortsetzung der Revisions-hauptverhandlung (Urteilsverkündung) des 3. Strafsenats im

Mannesmann-Verfahren am 21. Dezember 2005

 

Für die am 21. Dezember 2005  anstehende Fortsetzung der Hauptverhandlung (Urteilsverkündung) des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs wird folgendes mitgeteilt:

I. Allgemeines

Im Hinblick auf den zu erwartenden Platzbedarf findet die Hauptverhandlung nicht im Saalbau, sondern im Bibliotheksgebäude statt.

Beginn der Hauptverhandlung ist 10.30 Uhr; Einlass in den Sitzungssaal wird ab 9.00 Uhr gewährt; es wird gebeten, frühzeitig zu erscheinen, um einen pünktlichen Beginn der Hauptverhandlung zu gewährleisten.

Aus Sicherheitsgründen haben sich Zuhörer bei jedem Betreten des Bundesgerichtshofs durch Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Ferner erfolgen bei jedem Betreten des Bundesgerichtshofs Taschen- und Personenkontrollen.

Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs bestehen Parkmöglichkeiten nur für generell Berechtigte.

Am Verhandlungstag ist der Bereich zwischen der Front des Bibliotheksgebäudes (Haupteingang) und den gegenüberliegenden Grünflächen vormittags für den Fahrzeugverkehr und – ausgenommen Angehörige des Bundesgerichtshofs - den allgemeinen Fußgängerverkehr gesperrt.

Die Bibliothek kann am Verhandlungstag von Fremdnutzern nicht besucht werden.

Während der Sitzungen sind Mobiltelefone auszuschalten.

II. Presse

1. Akkreditierungen

Alle Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich bis Mittwoch, den 7. Dezember 2005 bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501 oder per E-Mail: presse-stelle@bgh.bund.de). Es stehen 60 Sitzplätze für Medienvertreter zur Verfügung, davon 20 für Mitglieder der Justizpressekonferenz. Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller - ausgenommen Mitglieder der Justizpressekonferenz - werden gebeten, vor Ablauf der Akkreditierungsfrist eine vollständige (beidseitige) Kopie des Presseausweises zu übersenden. 

2. Foto- und Fernsehaufnahmen

a)Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) zugelassen („Pool-Lösung“). Die Auswahl bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die zugelassenen Sender verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind die für die Aufnahmen ausgewählten Sender bis Mittwoch, den 7. Dezember 2005 schriftlich mitzuteilen.

b)Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch den Vorsitzenden einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal zu verlassen, soweit sie nicht im Übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind. Während der Verhandlung sind Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen auf den gesperrten Flächen und von diesen aus (siehe I. 5.) nicht gestattet. Das Gleiche gilt für die Grünflächen zwischen dem Bibliotheksgebäude und dem Palais.

3. Etwaige Interviews mit den Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet.

4. Auch für die Pressevertreter gelten die unter I aufgeführten allgemeinen Hinweise.

Karlsruhe, den 7. November 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501