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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2005 » Pressemitteilung Nr. 36/05 vom 28.2.2005

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 36/2005

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Reinhold Thode

im Ruhestand

Am 28. Februar 2005 wird der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Reinhold Thode in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Thode ist am 24. Februar 1940 in Kiel geboren. Er ist verheiratet und hat ein erwachsenes Kind. Er war nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung zunächst als wissenschaftlicher Assistent im Institut für Internationales Recht an der Universität Kiel tätig und trat im Jahr 1975 in den Justizdienst des Landes Schleswig-Holstein ein. Schon im Jahr 1979 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Schleswig ernannt. Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Prof. Dr. Thode 1988 gewählt. Seither gehört er dem für das private Baurecht und das Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er seit 1996 ist. Daneben war er mehrere Jahre auch Mitglied des Senats für Anwaltssachen und des Senats für Notarsachen. Dem Senat für Patentanwaltssachen gehört er seit 1989 an.

Herr Prof. Dr. Thode, der auch Kapitän zur See der Reserve ist, wurde 1994 zum Honorarprofessor der Universität Konstanz ernannt. Er hat darüber hinaus dem Beirat des Deutschen Notarinstituts angehört und war viele Jahre Vorsitzender des Oberschiedsgerichts der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Als Berichterstatter hat Herr Prof. Dr. Thode an einer Reihe grundlegender und viel beachteter Entscheidungen insbesondere auf allen Gebieten des privaten Baurechts und zum Architektenrecht mitgewirkt. Beispielhaft hervorzuheben sind seine großen Verdienste bei der Entwicklung der Rechtsprechung zur Prospekthaftung im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken, zur Einwirkung des internationalen Privatrechts und des europäischen Rechts auf das Baurecht und den Bauprozeß sowie zur Abwicklung der Prozesse nach dem Recht der früheren DDR. Auch hat er mehrere Vorlagen seines Senats an den Europäischen Gerichtshof abgefaßt und war maßgeblich an der Rechtsprechung zur Auslegung der Makler- und Bauträgerverordnung beteiligt.

Herr Prof. Dr. Thode ist durch eine außergewöhnlich große Zahl von Veröffentlichungen hervorgetreten. Neben vielen Aufsätzen wirkt er als Autor an mehreren Handbüchern und Kommentaren mit. So ist er Mitherausgeber des Praxishandbuchs Architektenrecht und wirkt an dem von Reithmann und Martiny herausgegebenen und in 6. Auflage erschienenen Handbuch über Internationales Vertragsrecht mit, in dem er das Kapitel Werkvertrag, Bauvertrag, Anlagevertrag, Architektenvertrag bearbeitet. Eine besondere Vorliebe gilt dem internationalen Privatrecht und dem europäischen Recht. Beide Materien sind Gegenstand seiner Vorlesungen an der Universität Konstanz. Auch Urteile des VII. Zivilsenats mit Bezug zum Internationalen Privatrecht stammen aus seiner Feder. Sein Wissen und seine Erfahrung hat er bei vielen Seminaren, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen weitergegeben. Diese Veranstaltungen erfreuen sich in der interessierten Fachwelt großer Beachtung. Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht hat ihm im Jahr 2001 in Anerkennung seiner Verdienste den Deutschen Baurechtspreis verliehen. Am 18. März 2005 werden ihm Kollegen, Freunde und Weggefährten eine ihm gewidmete Festschrift überreichen.

Karlsruhe, den 28. Februar 2005

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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