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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 2004 » Pressemitteilung Nr. 98/04 vom 31.8.2004

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 98/2004

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhart Kreft im Ruhestand

Mit Ablauf des 31. August 2004 wird der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerhart Kreft in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Kreft wurde am 31. August 1939 in Paderborn geboren. Er ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung war er wissenschaftlicher Assistent an einem Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozeßrecht der Ruhr-Universität Bochum, bevor er 1970 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eintrat. Dort war er als Richter zunächst bei dem Landgericht Bonn und verschiedenen Amtsgerichten tätig, bevor er von 1973 bis 1975 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet wurde. 1979 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Köln. Daneben nahm Herr Dr. Kreft Lehraufträge an der Ruhr-Universität Bochum wahr und war Prüfer in beiden juristischen Staatsexamen.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Kreft im Jahr 1988 ernannt. Seither ist er Mitglied des IX. Zivilsenats, der insbesondere für das Zwangsvollstreckungs- und das Insolvenzrecht zuständig ist und dem die Streitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte und steuerliche Berater zugewiesen sind. 1995 wurde er stellvertretender Vorsitzender dieses Senats, seit November 2000 ist er dessen Vorsitzender. Er gehörte daneben dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und zeitweilig auch dem Präsidium des Bundesgerichtshofs an. Seit 1995 ist er stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs. Als zu Beginn des Jahres 2003 wegen der großen Belastung des IX. Zivilsenats ein Hilfszivilsenat gebildet werden mußte, übernahm Herr Dr. Kreft auch dessen Vorsitz.

Herr Dr. Kreft hat als Berichterstatter und später als Vorsitzender des IX.  Zivilsenats und des IXa-Zivilsenats an zahlreichen wichtigen, wegweisenden Entscheidungen zu Fragen des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts, zur Beraterhaftung, zum Bürgschaftsrecht und zum Recht der Verfolgten des Nazi-Regimes mitgewirkt. Hervorzuheben sind beispielhaft Entscheidungen zur Abgrenzung der insolvenzrechtlichen und der steuerrechtlichen Haftung des Konkursverwalters (BGHZ 106, 134), zum Treuhandkonto des Vergleichsverwalters im Konkurs (BGHZ 109, 47), zur Pfändung des Pflichtteilsanspruchs (BGHZ 123, 183) und zum Erfüllungsverlangen des Konkursverwalters bei teilbarer Leistung (BGHZ 135, 25), die er als Berichterstatter mitverantwortet hat. Hinzu kommen Entscheidungen, die er als Vorsitzender der Senate - zum Teil zugleich als Berichterstatter - maßgeblich mit beeinflußt hat: Im Insolvenzrecht betreffen diese die Wirkung der Insolvenzeröffnung auf die Erfüllungsansprüche aus gegenseitigen Verträgen (BGHZ 147, 28; 150, 353), die Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter (BGHZ 151, 353), die Verfassungswidrigkeit der Mindestvergütungen für Insolvenzverwalter und Treuhänder (BGH NJW 2004, 941; ZInsO 2004, 263), die Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten (BGH ZIP 2004, 1107) und besonders bedeutsame Fortentwicklungen des Anfechtungsrechts (BGHZ 149, 100; 150, 122; BGH NJW 2004, 214; WM 2004, 299). Zu nennen sind weiter im Zwangsvollstreckungsrecht die Entscheidung zur Pfändung in die offene Kreditlinie (BGHZ 147, 193) und der Beschluß zur Pfändung eines Anspruchs auf Erstattung von Einkommensteuern (NJW 2004, 954), im Recht der Beraterhaftung die Entscheidung zum Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages über die rechtlichen Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells gegen das Rechtsberatungsgesetz (BGHZ 145, 265) und im Bürgschaftsrecht die Entscheidungen zur Kontrolle von Formularklauseln (BGHZ 148, 302; 151, 374) sowie zur Bürgschaft auf erstes Anfordern (BGHZ 147, 99; 148, 283; 151, 236).

Neben seiner richterlichen Tätigkeit waren Herrn Dr. Kreft die Belange des Bundesgerichtshofs stets ein besonderes Anliegen. Er hat sich in verdienstvoller Weise dem internationalen Austausch gewidmet. Er ist Mitglied der deutsch-niederländische Juristenkonferenz und hat an sämtlichen seit dem Jahre 1993 in vierjährigem Rhythmus stafffindenden Treffen hoher deutscher und britischer Richter teilgenommen. Ferner hat er die Begegnungen mit Richtern aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion gefördert und beim Erfahrungsaustausch mit diesen mitgewirkt; im Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof kam ihm dabei eine tragende Rolle zu. Darüber hinaus gehört Herr Dr. Kreft dem Beirat der Unterstützungskasse des Bundesgerichtshofshofs, dem Vorstand des Rechtshistorischen Museums und dem Kuratorium der Bankrechtlichen Vereinigung (Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.) an. Er ist durch zahlreiche fachwissenschaftliche Veröffentlichungen hervorgetreten und Mitherausgeber wissenschaftlicher Zeitschriften.

Karlsruhe, den 31. August 2004

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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