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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat August 2004 » Pressemitteilung Nr. 99/04 vom 31.8.2004

 

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 99/2004

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Erhard Bungeroth im Ruhestand

Am 31. August 2004 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Erhard Bungeroth in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Bungeroth wurde am 20. August 1939 in Berlin–Lichterfelde geboren. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1967 und einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Heidelberg bei Prof. Dr. Hefermehl trat er 1969 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und wirkte als Gerichtsassessor beim Landgericht Mannheim. 1970 wurde er an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet und schließlich dorthin versetzt. Nachdem er zunächst in einem Referat für Wettbewerbs, Warenzeichen-, Urheber- und Verlagsrecht sowie für Patentrecht und Gebrauchsmusterrecht tätig war, wechselte er 1977 als Regierungsdirektor in ein Referat für Aktien-, Konzern- und Bilanzrecht. Von 1980 bis 1985 leitete er im Bundesministerium der Justiz das Referat „Versicherungsrecht, Bankrecht und Außenwirtschaftsrecht“. 1985 übernahm er schließlich das Referat „Verfassungsrecht der Staatsorganisation“ und wurde 1986 zum Ministerialrat ernannt.

Zum Richter am Bundesgerichtshof wurde Herr Dr. Bungeroth 1988 gewählt. Seither gehört er dem XI. Zivilsenat an, der wenige Tage vor seiner Ernennung zum Bundesrichter neu gebildet worden war und der unter anderem für das Bank-, Börsen- und Wertpapierrecht sowie für Streitigkeiten über Bürgschaften zuständig ist. Er ist seit Januar 2003 zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Daneben war Herr Dr. Bungeroth zuletzt auch Mitglied des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes und stellvertretendes Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs.

In den 16 Jahren seiner Zugehörigkeit zum XI. Zivilsenat hat Herr Dr. Bungeroth an zahlreichen für die Praxis wichtigen Entscheidungen des Senats auf nahezu allen Rechtsgebieten, für die der Senat zuständig ist, als Berichterstatter mitgewirkt. Aus der Fülle der in die amtliche Sammlung aufgenommenen Entscheidungen aus seiner Feder sind etwa zu nennen die wirtschaftlich sehr bedeutsamen Entscheidungen zum Transferrubel-Abrechnungsverfahren (BGHZ 131, 149; 133, 117; 156, 232), Urteile zu verschiedenen Bankentgelten (BGHZ 133, 10; 137, 27; 146, 377 und 153, 344), zur Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung von Realkrediten (BGHZ 136, 161), zur Zinsanpassung bei Prämiensparverträgen (BGH WM 2004, 825; ebenfalls für BGHZ bestimmt) sowie Urteile zum Kapitalanlagerecht (BGHZ 146, 235 und 149, 33) und zur Bankgarantie auf erstes Anfordern (BGHZ 140, 49 und 145, 286).

Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Bungeroth als Mitautor des Münchener Kommentars zum Aktienrecht sowie als Autor von viel beachteten Festschriftbeiträgen und Aufsätzen in Fachzeitschriften auch wissenschaftlich in Erscheinung getreten.

Karlsruhe, den 31. August 2004

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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