Der Bundesgerichtshof |
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Bundesgerichtshof
Nr. 55/2004
Organisatorische Hinweise für die Hauptverhandlung des 5. Strafsenats - 5 StR 306/03 - des Bundesgerichtshofs am 15., 16. und 24. Juni 2004 in Leipzig
Im Hinblick auf die am 15., 16. und 24. Juni 2004 anstehende mündliche Verhandlung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig wird folgendes mitgeteilt: I. Allgemeines
II. Presse Alle Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich bis zum Freitag, 04. Juni 2004, bei der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe zu akkreditieren (Fax-Nr.: 0721/159-5501 oder per E-Mail: pressestelle@bgh.bund.de). Die Ak-kreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragsteller werden gebeten, eine beidseitige Kopie des Presseausweises beizufügen.
a) Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender) zugelassen. Die Bestimmung des Pools bleibt den Fernsehsendern überlassen. Die "Pool-Mitglieder" verpflichten sich, die Aufnahmen Konkurrenzunternehmen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Pool-Mitglied werden. Der Pressestelle des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sind die Pool-Mitglieder für die Fernsehanstalten bis zum Freitag, 04. Juni 2004, schriftlich mitzuteilen. Auch insoweit werden nur fristgemäße Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. b) Foto-, Fernseh- und Tonaufnahmen sind nach Aufforderung durch die Vorsitzende einzustellen; die jeweiligen Kamerateams und Fotografen haben den Saal unaufgefordert zu verlassen, soweit sie nicht im übrigen als Medienvertreter akkreditiert sind. Die auf Stativen stehenden Kameras sind abzuschalten. 3. Etwaige Interviews mit den Verfahrensbeteiligten sind nur außerhalb des Sitzungssaals gestattet. 4. Auch für die Pressevertreter gelten die unter I aufgeführten allgemeinen Hinwei- se. Karlsruhe, den 24. Mai 2004 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
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