Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 36/2004

Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerbert Hübsch

im Ruhestand

Am 31. März 2004 wird der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Gerbert Hübsch in den Ruhestand treten.

Herr Dr. Hübsch wurde am 13. März 1939 in Dresden geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung und kurzer Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent der Universität Marburg, als Anwaltsassessor und als wissenschaftlicher Angestellter beim Bundesaufsichtsamt für Versicherungs- und Bausparwesen trat er im August 1968 als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Im Juli 1970 erhielt er seine erste Planstelle bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main. Am 26. Juli 1973 wurde Herr Dr. Hübsch zum Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ernannt. Diesem Gericht gehörte er, unterbrochen durch Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof in der Zeit von Januar 1975 bis September 1977 und an das Bundesverfassungsgericht in der Zeit von Oktober 1977 bis Oktober 1979, bis Anfang April 1989 an.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Hübsch am 4. April 1989 ernannt worden. Er gehört seither dem VIII. Zivilsenat an, der für Rechtsstreitigkeiten aus Kauf von beweglichen Sachen und Rechten, aus Wohnraummietverhältnissen, aus Handelsvertreter- und Vertragshändlerverhältnissen sowie aus Leasing- und Franchiseverträgen zuständig ist. Seit April 2000 ist er zum stellvertretenden Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Daneben ist er seit August 1990 als Mitglied des VIII. Zivilsenats in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Während seiner Zugehörigkeit zum VIII. Zivilsenat hat Herr Dr. Hübsch an einer Vielzahl von für die Praxis bedeutsamen Entscheidungen auf fast allen Rechtsgebieten, für die der Senat zuständig ist, als Berichterstatter mitgewirkt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Berichterstatter waren innerhalb des Kaufrechts Streitigkeiten aus Energielieferungsverträgen und aus dem Verkauf von Handelsgeschäften sowie von Arzt-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxen. Außerhalb des Kaufrechts hat er sich vor allem mit Rechtsstreitigkeiten aus dem Wohnraummietrecht sowie aus dem Handelsvertreter- und dem Vertragshändlerrecht befaßt. Zu nennen sind aus dem Kaufrecht beispielsweise Entscheidung zu Fragen der Abwicklung von Waren- und Energielieferungsverträgen nach DDR-Recht, der Auslegung und der Wirksamkeit von Nachfolgeklauseln in Bierlieferungsverträgen und der angemessenen Laufzeit solcher Verträge, der Grenzen einer Haftungsfreizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Energieversorgungsunternehmens und der Rechtzeitigkeit von Mängelrügen beim internationalen Kauf. Aus der großen Zahl mietrechtlicher Entscheidungen, an denen er als Berichterstatter mitgewirkt hat, sind besonders hervorzuheben die Entscheidungen zum Kündigungsrecht des Vermieters gegenüber dem Erben des verstorbenen Mieters, zur Zulässigkeit der formularmäßigen Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter, zum Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung und zur Frage der Formbedürftigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts sowie zu den Anforderungen an ein wirksames Mieterhöhungsverlangen. Ein besonderes Schwergewicht seiner Arbeit lag in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts, wo er als Berichterstatter in vielfältigen Entscheidungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters eingesetzt war und auch als Referent bei zahlreichen Vortragsveranstaltungen aufgetreten ist.

Neben seiner Spruchrichtertätigkeit hat Herr Dr. Hübsch sich vor allem beim Aufbau und der Pflege der Kontakte zu Richterinnen und Richtern aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion bleibende Verdienste erworben. Er war bereits Mitglied der ersten Delegation des Bundesgerichtshofs, die im Jahre 1991 bei einem deutsch-sowjetischen Richtertreffen in Moskau mit dort tätigen Richtern zusammentraf, und hat sich auch bei den weiteren jährlichen Treffen, die inzwischen zu einer festen Institution geworden sind, stets mit engagiert.

Karlsruhe, den 31. März 2004

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