Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 68/2003

Richter am Bundesgerichtshof

Dr. Dieter Hesselberger verstorben

Am 15. Mai 2003 ist Richter am Bundesgerichtshof Dr. Dieter Hesselberger nach längerer schwerer Krankheit im Alter von 63 Jahren verstorben. Die Beisetzung fand auf Wunsch seiner Angehörigen am 23. Mai im engsten Familienkreise statt.

Herr Dr. Hesselberger stammt aus München. Er hat an den Universitäten Erlangen, Freiburg und München Rechtswissenschaft studiert. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1968 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst bis November 1969 als Gerichtsassessor an das Bayerische Staatsministerium der Justiz abgeordnet. Im Dezember 1969 wechselte er zur Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Von August 1970 bis Dezember 1973 war Herr Dr. Hesselberger als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Zwischenzeitlich zum Oberregierungsrat ernannt, nahm er im Januar 1974 als Richter am Landgericht eine Tätigkeit bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth auf. Im März 1979 folgte seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht Nürnberg.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Dr. Hesselberger im Dezember 1985 ernannt worden. Er gehörte seither dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an, seit März 1992 als dessen stellvertretender Vorsitzender. Diesen Senat vertrat er über viele Jahre auch im Großen Senat für Zivilsachen und im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. In den Jahren 1995 bis 1998 gehörte er dem Präsidium, von Juli 1998 bis Juli 2002 dem Präsidialrat des Bundesgerichtshofs an. Wissenschaftlich ist Herr Dr. Hesselberger vor allen durch seine Mitarbeit an dem von ihm mit herausgegebenen Grundgesetzkommentar Leibholz/Rinck/Hesselberger sowie durch sein zuletzt 2001 in der 12. Auflage erschienenes Werk "Das Grundgesetz, Kommentar für die politische Bildung" hervorgetreten.

Mit Herrn Dr. Hesselberger verliert der Bundesgerichtshof einen langjährig verdienten, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung besonders profilierten Richter. Die Mitglieder des Gerichts trauern mit seinen Angehörigen um einen hochgeschätzten Kollegen.

Karlsruhe, den 23. Mai 2003

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