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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2003 » Pressemitteilung Nr. 22/03 vom 14.2.2003

Siehe auch:  Beschluss des 1. Strafsenats vom 29.1.2003 - 1 StR 519/02 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 22/2003

 

Verurteilung wegen Mordes an Ehefrau und beiden

Kindern bestätigt

Der 50jährige Angeklagte hatte im März 2001 seine Ehefrau und die beiden gemeinsamen, neun und fünf Jahre alten Söhne getötet. Anschließend fuhr er zur Nürnburger Burg und stürzte sich vom "Eppeleinsprung" in die Tiefe, um auch seinem Leben eine Ende zu bereiten. Der Angeklagte überlebte schwerverletzt. Zur Tat hatte er sich entschlossen, nachdem seine Ehefrau wenige Tage vorher angekündigt hatte, ihn und die Kinder zu verlassen, weil sie eine neue Liebesbeziehung eingegangen war. Ein Leben ohne intakte Familie erschien dem Angeklagten nicht lebenswert. Die Kinder tötete er, weil diese nicht ohne Eltern aufwachsen sollten. Bei der Tatausführung machte sich der Angeklagte zunutze, daß seine Opfer schliefen.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Es sah bezüglich aller Tatopfer das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom heutigen Tage verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig.

Beschluß vom 29. Januar 2003 – 1 StR 519/02

Karlsruhe, den 14. Februar 2003

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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