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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat November 2003 » Pressemitteilung Nr. 146/03 vom 28.11.2003

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 146/2003

Richter am Bundesgerichtshof Prof. Joachim Starck im Ruhestand

Am 30. November 2003 wird der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Joachim Starck in den Ruhestand treten.

Herr Starck wurde am 6. November 1938 in Breslau geboren. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter. Nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1966 als Gerichtsassessor in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Im April 1970 wurde er zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Düsseldorf ernannt. Von Mai 1973 bis Januar 1975 war Herr Starck als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof, im Anschluß daran bis Mai 1977 an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Während dieser Zeit wurde er im Juni 1975 zum Richter am Bundespatentgericht und 1990 zum Vorsitzenden Richter am am Bundespatentgericht ernannt.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Starck am 3. Dezember 1990 ernannt worden. Er ist seither Mitglied des insbesondere für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen I. Zivilsenats.

In den dreizehn Jahren seiner Zugehörigkeit zum I. Zivilsenat hat Herr Prof. Starck an zahlreichen für die Praxis bedeutsamen Entscheidungen des Senats, vor allem auf den Gebieten des Transportrechts und des Markenrechts, als Berichterstatter mitgewirkt. Zu nennen sind beispielsweise die Entscheidung zur Frage der Verjährung deliktsrechtlicher Ansprüche beim Zusammentreffen mit Ersatzansprüchen wegen Verletzung frachtrechtlicher Fristen (BGHZ 116, 297); mehrere Entscheidungen zur Markenfähigkeit und zur Unterscheidungskraft von Farben (BGHZ 140, 193 "Farbmarke gelb/schwarz"; WRP 1999, 853 "magenta/grau"), zur Schutzfähigkeit von Verpackungen sowie von Zahlen- und Buchstabenmarken und von Buchstabenkombinationen als Unternehmenskennzeichen (BGHZ 145, 279 "DB Immobilienfonds"). Mit neuen, bis dahin im deutschen Recht nicht bekannten Ansprüchen bei Markenrechtsverletzungen befaßt sich die Entscheidung BGHZ 135, 183 "Vernichtungsanspruch". Zu erwähnen ist schließlich die viel beachtete Vorlageentscheidung "stüssy" (GRUR 2000, 879), mit der der I. Zivilsenat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft wichtige, von diesem inzwischen beantwortete (Urteil vom 8. April 2003, GRUR 2003, 512 Van Doren + Q) Fragen zur Darlegungs- und Beweislast beim Einwand der Erschöpfung des Rechts aus der Marke vorgelegt hat.

Neben seiner Spruchrichtertätigkeit hat Herr Prof. Starck sich auch außergerichtlich vor allem dem Markenrecht gewidmet. Er ist Mitautor eines Kommentars zum Warenzeichengesetz (Busse/Starck, WZG) sowie Begründer und Herausgeber der Zeitschrift "MarkenR". Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Markenrecht hat er über viele Jahre in Aufsätzen sowie in Vorträgen der Fachöffentlickeit vermittelt. An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz lehrt er seit 1995 Wettbewerbsrecht und Markenrecht. Dafür ist ihm im Jahre 2002 der Titel Honorarprofessor verliehen worden.

Karlsruhe, den 28. November 2003

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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