Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 118/2003

 

Urteil wegen des geplanten Sprengstoffanschlags auf den

Straßburger Weihnachtsmarkt rechtskräftig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im März dieses Jahres vier islamische Fundamentalisten u. a. wegen Verabredung zum vielfachen Mord zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und zwölf Jahren verurteilt. Die Angeklagten, die in Afghanistan eine paramilitärische Ausbildung erhalten hatten, um am sogenannten Heiligen Krieg, dem "Djihad", teilzunehmen, hatten von London und Frankfurt aus einen Sprengstoffanschlag auf den Weihnachtsmarkt in Straßburg für Ende Dezember 2000 geplant mit dem Ziel, möglichst viele "Ungläubige" in den Tod zu reißen. Sie hatten bereits Tatort, Zufahrtsstrecke und Fluchtweg ausgespäht und auf einem Videofilm festgehalten, tatortnahe Unterkünfte angemietet und den Sprengkörper, der ferngesteuert zur Explosion gebracht werden sollte, fast fertiggestellt.

Gegen die Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat nur der Angeklagte Maroni Rechtsmittel eingelegt; er beanstandet mit der Revision die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts. Die Nachprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Er hat deshalb die Revision als unbegründet verworfen.

Karlsruhe, den 15. Oktober 2003

Beschluß vom 8. Oktober 2003 - 3 StR 342/03

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