Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 1/2003

Richter am Bundesgerichtshof Ernst Schneider verstorben

 

Am 3. Januar 2003 ist Richter am Bundesgerichtshof Ernst Schneider nach längerer schwerer Krankheit im Alter von 61 Jahren verstorben.

Herr Schneider stammt aus Brüx in der ehemaligen Tschechoslowakei. Er ist in München aufgewachsen und hat an der dortigen Universität Rechtswissenschaft studiert. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er 1971 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Bis 1975 war er als Gerichtsassessor, Staatsanwalt und Richter am Landgericht bei der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht München I tätig und mehrfach an das Bayerische Staatsministerium der Justiz abgeordnet. Im November 1975 trat er als Oberregierungsrat in die Dienste des Ministeriums. 1979 wurde er dort zum Regierungsdirektor und - nach kurzer Tätigkeit als Richter am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht München – 1982 zum Ministerialrat ernannt. 1988 folgte die Ernennung zum Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Schneider im Mai 1992 ernannt worden. Er gehörte seither dem insbesondere für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat an.

Mit Herrn Schneider verliert der Bundesgerichtshof einen langjährig verdienten, durch Persönlichkeit, Kompetenz und Leistung besonders profilierten Richter. Die Mitglieder des Gerichts trauern mit seinen Angehörigen um einen hochgeschätzten Kollegen.

Karlsruhe, den 9. Januar 2003

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

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