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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2003 » Pressemitteilung Nr. 14/03 vom 5.2.2003

Siehe auch:  Beschluss des 3. Strafsenats vom 16.1.2003 - 3 StR 454/02 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 14/2003

 

 

Verurteilung eines Dermatologen aus

Kevelaer/Niederrhein rechtskräftig

 

Das Landgericht Kleve hat den Angeklagten, einen in Kevelaer niedergelassenen, insbesondere als Dermatologen tätigen Arzt in einem Verfahren, das regional in den Medien starkes Aufsehen erregt hatte, wegen sexuellen Mißbrauchs einer Jugendlichen, wegen Körperverletzungen und wegen tätlicher Beleidigungen in insgesamt elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt und ein vierjähriges Berufsverbot verhängt. Nach den Feststellungen hat der Angeklagte die Gelegenheit der ärztlichen Behandlung zu besonders erniedrigenden sexuellen Übergriffen genutzt.

Seine auf die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gestützte Revision blieb im wesentlichen ohne Erfolg; das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 16. Januar 2003 - 3 StR 454/02

Karlsruhe, den 5. Februar 2003

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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