Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 11/2003

Richter am Bundesgerichtshof

Prof. Dr. Hartwig Henze im Ruhestand

Am 31. Januar 2003 tritt der Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Hartwig Henze in den Ruhestand.

Herr Prof. Dr. Henze wurde am 19. Januar 1938 in Zeitz (Sachsen-Anhalt) geboren. Er ist verheiratet und hat eine inzwischen erwachsene Tochter. Seine berufliche Laufbahn begann Herr Prof. Dr. Henze nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1967 als Assessor in einer Anwaltskanzlei. Im Mai 1969 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst als Gerichtsassessor beim Landgericht Essen und beim Amtsgericht Bottrop tätig. Im Januar 1971 wurde er zum Landgerichtsrat bei dem Landgericht Essen ernannt. Im Anschluß an eine Abordnung an das Oberlandesgericht Hamm folgte dort im Januar 1978 seine Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht. Von März 1980 bis März 1983 war Herr Prof. Dr. Henze an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf abgeordnet. Im August 1986 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht in Hamm ernannt.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Prof. Dr. Henze am 28. November 1986 ernannt worden. Er gehört seither dem insbesondere für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat an. In den Jahren 1992 bis 1998 war er daneben nichtständiger Beisitzer des Dienstgerichts des Bundes.

Als langjähriges Mitglied des II. Zivilsenats hat Herr Prof. Dr. Henze an zahlreichen wichtigen Entscheidungen, insbesondere zum GmbH-, Aktien- und Konzernrecht, als Berichterstatter mitgewirkt. Aus der Fülle der in die amtliche Sammlung aufgenommenen Entscheidungen aus seiner Feder sind etwa zu nennen die für die Entwicklung des GmbH-Vertragskonzerns bedeutsame Entscheidung BGHZ 105, 324 – "Supermarkt", sowie die Grundsatzentscheidungen zum "existenzvernichtenden Eingriff" im GmbH-Konzern BGHZ 149, 10 ( "Bremer Vulkan"), BGHZ 150, 61 ("Ausfallhaftung") und das erst kürzlich ergangene, ebenfalls zur Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmte Urteil ZIP 2002, 1578 ("KBV"). Maßgeblich beeinflußt hat Herr Prof. Dr. Henze des weiteren die Rechtsprechung zur Abfindung der außenstehenden Aktionäre bei Unternehmensverträgen (BGHZ 147, 108), zur verdeckten Sacheinlage bei der AG (BGHZ 110, 47), zur Treuepflicht unter Aktionären (BGHZ 103, 184 und BGHZ 129, 136), zur Mißbräuchlichkeit von Anfechtungsklagen (BGHZ 107, 296) und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern einer AG (BGHZ 135, 244).

Auch wissenschaftlich ist Herr Prof. Dr. Henze auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts in vielfältiger Weise in Erscheinung getreten. Er ist Autor der Kommentierung der §§ 54 – 62 AktG im Großkommentar zum Aktiengesetz und des Anhangs zu § 177a HGB in dem HGB-Kommentar von Ebenroth/Boujong/Joost. An monografischen Werken sind ferner seine z. T. bereits in mehreren Auflagen erschienenen systematischen Darstellungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Aktienrecht, zum GmbH-Recht und zum Konzernrecht zu nennen. Hinzu kommen zahlreiche Festschriftbeiträge und Aufsätze in Fachzeitschriften etwa zur Treuepflicht im Aktienrecht (FS Kellermann, 1991, S. 141; BB 1996, 489), zu den Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat der AG (BB 2000, 209), zur verdeckten Sacheinlage (ZHR 154 [1990], 105), zum "squeeze-out" von Minderheitsaktionären (FS Wiedemann, 2002, S. 935), zur aktienrechtlichen Anfechtungsklage (ZIP 2002, 97), zu den Informations- und Auskunftsrechten des Aktionärs (BB 2002, 893) und zu den Kapitalaufbringungsgrundsätzen im GmbH- und Aktienrecht (DB 2001, 1469).

Die große Anerkennung, die Herr Prof. Dr. Henze in der Rechtspraxis genießt, und die hohe wissenschaftliche Reputation, die er sich durch sein vielfältiges Wirken erworben hat, hat ihren sichtbaren Niederschlag in seiner Berufung zum Mitherausgeber renommierter Zeitschriften wie "Die Aktiengesellschaft" sowie der "Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht" und in der Ernennung zum Honorarprofessor an der Universität Konstanz gefunden.

Karlsruhe, den 31. Januar 2003

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