Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 80/2002

 

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Willi Erdmann

im Ruhestand

An seinem 65. Geburtstag, am 31. Juli 2002, wird der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Willi Erdmann in den Ruhestand treten.

Herr Prof. Dr. Erdmann ist in Ribben, Kreis Sensburg (Ostpreußen) geboren. Er ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung und kurzer Tätigkeit in einer Anwalts- und Notariatspraxis trat er 1968 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Er war zunächst als Gerichts-assessor bei dem Landgericht Osnabrück, dem Amtsgericht Diepholz, der Staatsanwaltschaft Oldenburg und dem Oberlandesgericht Oldenburg tätig, bevor er während einer Abordnung an das Oberlandesgericht Oldenburg im Jahre 1971 zum Landgerichtsrat ernannt wurde. Nach gut zweijähriger Tätigkeit bei dem Landgericht Oldenburg wurde er im Oktober 1974 an das Oberlandesgericht Oldenburg abgeordnet und dort im Juni 1975 zum Richter am Oberlandesgericht ernannt.

Dem Bundesgerichtshof gehört Herr Prof. Dr. Erdmann seit dem 4. Juni 1980 an. Er ist seither Mitglied des insbesondere für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen I. Zivilsenats. Im Oktober 1995 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden und nach seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 1. Juli 1996 zum Vorsitzenden dieses Senats bestellt. Daneben vertritt er den Senat seit Oktober 1998 im Großen Senat für Zivilsachen. In den Jahren 1995 und 1996 war er ferner für den I. Zivilsenat in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Seit Januar 2001 gehört er diesem Gremium als Mitglied des Großen Senats für Zivilsachen an.

Während der gesamten Dauer seiner Zughörigkeit zum Bundesgerichtshof hat Herr Prof. Dr. Erdmann darüber hinaus vielfältige Zusatzaufgaben übernommen. Besonders hervorzuheben ist seine Tätigkeit im Dienstgericht des Bundes, dem er von 1989 bis 1991 als Mitglied, von Juni 1995 bis Dezember 1996 als stellvertretender Vorsitzender und von Januar 1997 bis Dezember 2001 als Vorsitzender angehörte. Von Oktober 1991 bis März 1994 waren ihm die Aufgaben das Präsidialrichters übertragen. Von 1994 bis 1997 war er neben seinem Richteramt Leiter des Aufbaustabs zur Verlagerung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs von Berlin nach Leipzig. Er war zudem seit 1995 bis zu seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof zum 1. Juli 1996 und erneut von Januar 1997 bis Dezember 2000 Mitglied des Präsidiums. Seit Juli 1994 gehört er auch dem Präsidialrat an.

Herr Prof. Dr. Erdmann hat sowohl als Berichterstatter als auch später als Vorsitzender des I. Zivilsenats an zahlreichen wichtigen Entscheidungen, vor allem zum Urheberrecht, mitgewirkt. Fast alle zwischen 1980 und 1996 auf diesem Gebiet ergangenen Grundsatzentscheidungen stammen aus seiner Feder. Hier sind beispielhaft zu nennen Entscheidungen zur Wiedergabe von Kunstwerken im Rahmen der Presseberichterstattung (BGHZ 85, 1 - Presseberichterstattung und Kunstwerkwiedergabe I), zum Schutz von Regieleistungen (BGHZ 90, 219 - Filmregisseur), zum Schutz des Persönlichkeitsrechts verstorbener Künstler bei Fälschungen ihrer Werke (BGHZ 107, 384 - Emil Nolde), zum Verbot der Diskriminierung von Künstlern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (BGHZ 125, 382 - Rolling Stones), zur Beteiligung des Künstlers am späteren Weiterverkauf seiner Werke (BGHZ 126, 252 - Folgerecht bei Auslandsbezug) und zur Beteiligung von Graffiti-Künstler am Erlös des Verkaufs von Teilen der Berliner Mauer (BGHZ 129, 66 - Mauer-Bilder).

Auch in die Zeit, in der Herr Prof. Dr. Erdmann den Vorsitz des I. Zivilsenats innehatte, fällt eine große Zahl richtungsweisender Entscheidungen. Das neue harmonisierte Markenrecht stellte eine Herausforderung dar; es mußten neue Wege beschritten (etwa zum Schutz der Farbmarke BGHZ 140, 193) und Weichenstellungen durch wichtige Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH (etwa zur dreidimensionalen Marke) vorbereitet werden. Im Wettbewerbsrecht wurde ein Liberalisierungsprozeß eingeleitet, mit dem den Anforderungen des europäischen Rechts Rechnung getragen wurde; beispielhaft können hier die Entscheidungen zur Zulässigkeit der vergleichenden Werbung (BGHZ 138, 55 - Testpreis-Angebot; 139, 368 - Vergleichen Sie), zur Neubestimmung der Fallgruppe des Rechtsbruchs (BGHZ 140, 134 - Hormonpräparate; 144, 255 - Abgasemissionen) und zum Schutz selektiver Vertriebssysteme (BGHZ 142, 192 - Entfernung der Herstellungsnummer I; 143, 165 - Außenseiteranspruch II) genannt werden. Im Urheberrecht mußte der Senat Antworten auf Fragen finden, die sich durch die rasante technische Entwicklung stellten, etwa zum Kopienversand durch Bibliotheken (BGHZ 141, 13 - Kopienversanddienst), zum Vertrieb urheberrechtlich geschützter Software (BGHZ 145, 7 - OEM-Vertrieb) oder zur Verbreitung von Zeitschriften auf CD-ROM (BGHZ 148, 221 - SPIEGEL-CD-ROM). Schließlich verlangten die Streitigkeiten über Domain-Namen Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs; exemplarisch sind hier die Entscheidungen mit den Stichwörtern "Mitwohnzentrale.de" (BGHZ 148, 1), "ambiente.de" (BGHZ 148, 13) und "shell.de" (BGH WRP 2002, 694).

 

Neben seiner richterlichen Tätigkeit widmet sich Herr Prof. Dr. Erdmann auch wissenschaftlich dem Wettbewerbs-, dem Marken- und dem Urheberrecht. Aus seiner Feder stammen die Kommentierungen im UWG-Großkommentar sowie zahlreiche Aufsätze und Festschriftbeiträge zu diesen Rechtsgebieten. Aufgrund seiner Kompetenz insbesondere auf dem Gebiet des Urheberrechts ist er in die Sachverständigenkommission für das Urheberrecht beim Bundesministerium der Justiz und in den Vorstand der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht berufen worden. Im Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Osnabrück nimmt Herr Prof. Dr. Erdmann seit vielen Jahren einen Lehrauftrag wahr; für diese Tätigkeit ist ihm im Jahre 1995 der Titel Honorarprofessor verliehen worden. Am 21. September 2002 wird ihm in Anerkennung seiner wissenschaftlichen Verdienste eine ihm gewidmete Festschrift übergeben.

Karlsruhe, den 31. Juli 2002

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