Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 63/2002

 

Urteil wegen des Benzinanschlags in Bernau rechtskräftig

 

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte fünf Angeklagte wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 14 und 15 Jahren und Jugendstrafen zwischen sieben Jahren und zehn Monaten und zehn Jahren verurteilt.

Die Angeklagten, die der sogenannten Skinheadszene angehören, hatten den Nebenkläger und Geschädigten gewaltsam aus seiner Unterkunft geholt, weil sie ihn verdächtigten, eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen eines der Gruppenmitglieder erstattet zu haben. Obwohl der Geschädigte dies bestritt, wurde er über mehrere Stunden wiederholt von den Angeklagten und zwei weiteren Mittätern geschlagen und getreten. Nach längerer, in Gegenwart des verzweifelten Nebenklägers geführter Diskussion wurde beschlossen, ihn durch Verbrennen zu töten, um die Spuren der vorangegangenen Mißhandlungen zu beseitigen. In Ausführung ihres Tatplans schleppten die Angeklagten den Nebenkläger an einen abgelegenen Ort, übergossen seinen nackten Körper mit Benzin und zündeten ihn an, bis er am ganzen Körper brannte. Durch Hin- und Herwälzen auf dem Boden gelang es dem Opfer, die Flammen zu löschen und zu fliehen. Der Nebenkläger mußte vielfach operiert werden. Sein gesamter Oberkörper wie auch die Beine und Arme sind massiv vernarbt. Er wird für immer deutlich sichtbare Kennzeichen der erlittenen schweren Brandverletzungen behalten.

Gegen das Urteil haben drei Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafen gegen die erwachsenen Angeklagten und eine Anhebung der niedrigsten verhängten Jugendstrafe erstrebt.

Dem ist der Bundesgerichtshof im Ergebnis nicht gefolgt; er hat das angefochtene Urteil bestätigt. Zwar haben die Angeklagten auch den Tatbestand der wissentlichen schweren Körperverletzung erfüllt. Daß dieser Tatbestand im Urteil nicht ausdrücklich erörtert worden ist, war aber erkennbar ohne Auswirkungen auf die verhängten Strafen geblieben. Die ungeheure Brutalität der Tat und die schweren Folgen für das Opfer sind dabei ausdrücklich bedacht worden. Die Revisionen der Angeklagten blieben ebenfalls ohne Erfolg.

Urteil vom 25. Juni 2002 – 5 StR 103/02

Karlsruhe, den 25. Juni 2002

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