Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 117/2002

 

 

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet

 

Seit heute sind die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs im Internet auf der Homepage des BGH (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar. Als Service für den Bürger sind über 5.000 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ab dem Jahr 2000 auf der Homepage des Bundesgerichtshofs hinterlegt und können nach Aktenzeichen oder Datum abgefragt werden. Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, mit Begriffen aus dem Entscheidungstext zu suchen. Die Entscheidungen sind im sog. PDF-Format (Portable Document Format) abgespeichert. Sie können weltweit abgerufen werden und entsprechen dabei 1:1 den Originalentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Die zum Lesen notwendige Software kann kostenfrei im Internet abgerufen werden.

Für den Bürger ist es ab sofort möglich, Entscheidungen einzusehen, die in der Presse oder im Fernsehen zitiert werden oder über die eine Pressemitteilung des Gerichts berichtet. Sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe vorliegen und den Parteien zugestellt sind, werden sie über das Internet auch allgemein zugänglich sein. Von den Pressemitteilungen auf der Homepage des Bundesgerichtshofs gibt es dann einen Querverweis zum Volltext.

Karlsruhe, den 15. November 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831