Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 » Pressemitteilung Nr. 21/02 vom 28.2.2002

 

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 21/2002

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Heidi Lambert-Lang

im Ruhestand

Am 28. Februar 2002 wird die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Heidi Lambert-Lang in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Lambert-Lang wurde am 11. Februar 1937 in Köslin/Pommern geboren. Nach Abschluß ihrer juristischen Ausbildung trat sie 1964 in den höheren Justizdienst des Landes Rheinland-Pfalz ein. Sie war zunächst als Proberichterin, seit 1968 als Richterin am Landgericht bei den Landgerichten Trier und Zweibrücken sowie im rheinland-pfälzischen Justizministerium tätig, bevor sie 1974 zur Richterin am Oberlandesgericht Zweibrücken ernannt wurde. Nebenamtlich gehört sie bis heute dem Landesjustizprüfungsamt in Rheinland-Pfalz an.

Im Anschluß an eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht folgte im Juni 1981 ihre Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Lambert-Lang dem insbesondere für das Grundstücksrecht zuständigen V. Zivilsenat zugewiesen, dem sie bis heute angehört.

In ihrer mehr als zwei Jahrzehnten währenden Zugehörigkeit zu diesem Senat hat Frau Dr. Lambert-Lang an zahlreichen wichtigen und in der Öffentlichkeit viel beachteten Entscheidungen als Berichterstatterin mitgewirkt. So stammen etwa die richtungsweisenden Entscheidungen zur Wissenszurechnung bei Gemeinden, juristischen Personen und Einrichtungen mit arbeitsteiliger Organisation (BGHZ 109, 327; 132, 30) aus ihrer Feder. Auch an der Entwicklung der Rechtsprechung zum groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei wucherähnlichen Grundstücksgeschäften (z.B. BGHZ 107, 156) - zuletzt vor allem in DDR-Fällen (BGHZ 131, 209) - und zur subjektiven Seite der Sittenwidrigkeit (BGHZ 133, 246) war sie maßgeblich beteiligt. Zu erwähnen ist schließlich noch eine Reihe von Entscheidungen zum Problem des Widerrrufs von Grundstücksschenkungen wegen groben Undanks (BGHZ 107, 156; 112, 259) oder wegen Notbedarfs, insbesondere in Sozialhilfefällen (BGHZ 123, 264; 125, 282), an denen Frau Dr. Lambert-Lang als Berichterstatterin mitgewirkt hat. Als Mitherausgeberin und Mitautorin des im Jahre 1998 erschienenen Handbuchs der Grundstückspraxis vom Lambert-Lang/Tropf/Frenz ist sie auf dem Gebiet des Grundstücksrechts auch wissenschaftlich in Erscheinung getreten.

Neben ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit engagiert sich Frau Dr. Lambert-Lang seit vielen Jahren in ganz außergewöhnlichem Maße und mit hohem persönlichen Engagement für die Belange der Richterschaft des Bundesgerichtshofs wie auch für den Auf- und Ausbau der Kontakte des Bundesgerichtshofs zu den Obergerichten der Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. Sie gehört seit 1991 dem Richterrat an; seit 1994 ist sie Vorsitzende dieses Gremiums. In dieser Zeit hat sie sich durch besonderen persönlichen Einsatz um die Integration der neu gewählten Richterinnen und Richter verdient gemacht. Seit 1996 ist sie daneben stellvertretendes Mitglied des Bundespersonalausschusses. Von 1987 bis 1999 war sie außerdem Schriftführerin im Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte beim Bundesgerichtshof. Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand wird sie der juristischen Tätigkeit als Ombudsfrau für die privaten Bausparkassen verbunden bleiben.

Karlsruhe, den 28. Februar 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

Druckansicht