Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 87/2002

 

 

Demnächst neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

 

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesgerichtshof Armin Nack mit Wirkung vom 1. November 2002 zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt.

Herr Nack ist 54 Jahre alt und stammt aus Steinhöring in Bayern. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1977 trat er in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Im Juni 1979 wurde er bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zum Staatsanwalt ernannt. In der Zeit vom 1. August 1981 bis zum 31. Januar 1985 war Herr Nack im Rahmen einer Beurlaubung als Referent der SPD-Bundestagsfraktion tätig. Es folgte eine Tätigkeit beim Landgericht Stuttgart, zunächst als Richter kraft Auftrags und ab November 1986 als Richter am Landgericht. Im Mai 1990 ist Herr Nack zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt worden. Neben seiner richterlichen Tätigkeit wirkte er in den Jahren 1987 bis 1990 bei dem Institut für Rechtstatsachenforschung der Universität Konstanz sowie an verschiedenen EDV-Projekten mit.

Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Nack am 16. Juli 1991 berufen worden. Bis zum 31. März 2000 gehörte er dem 5. Strafsenat an. Seit 1. April 2000 ist er Mitglied des 1. Strafsenats, seit 4. Oktober 2000 dessen stellvertretender Vorsitzender. Herr Nack war daneben vom 20. August 1996 bis 31. Dezember 2001 beisitzendes Mitglied des Senats für Wirtschaftsprüfersachen und des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen.

Karlsruhe, den 3. September 2002

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