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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 » Pressemitteilung Nr. 67/02 vom 3.7.2002

Siehe auch:  Beschluss des 2. Strafsenats vom 26.6.2002 - 2 StR 175/02 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 67/2002

 

Urteil wegen Tötung eines Polizeibeamten in der Nähe

von Eltville rechtskräftig

Das Landgericht Wiesbaden hat den zur Tatzeit 25 Jahre alten Angeklagten wegen Totschlags, versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahre verurteilt, desweiteren hat es die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts sollte der Angeklagter am 22. Juni 2000 in Walluf von zwei Polizeibeamten der Polizeistation Eltville festgenommen werden, da er sich einer Personenkontrolle widersetzte. Er wehrte sich gegen die Festnahme, entriß einem der Beamten dessen Dienstpistole und schoß damit mehrfach auf beide Polizeibeamte. Einer der Polizisten wurde lebensgefährlich, der andere tödlich verletzt.

Der 2. Strafsenat hat mit Beschluß vom 26. Juni 2002 die Revision des Angeklagten, der die Aufhebung des Urteils erstrebte, als unbegründet verworfen, da die Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler aufweist.

Beschluß vom 26. Juni 2002 – 2 StR 175/02

Karlsruhe, den 3. Juli 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

 

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