Der Bundesgerichtshof

PRESSEMITTEILUNGEN
 
XML RSS

Dokumentsuche

Datum

Nummer

Suchbegriff

[Icon: Dreieck] Hilfe

 

Kalender

Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 » Pressemitteilung Nr. 49/02 vom 8.5.2002

 

vorheriges DokumentDokumentlistenächstes Dokument

Druckansicht

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 49/2002

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.

Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner mit dem Bundesverdienstkreuz

ausgezeichnet

 

 

Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner, der als Vorsitzender Richter am Bundesgerichthof am 31. Juli 2001 in den Ruhestand getreten ist, ist jetzt von dem Herrn Bundespräsidenten mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Die Verleihungsurkunde hat der Präsident des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günter Hirsch heute Herrn Prof. Dr. Meyer-Goßner überreicht.

Herr Meyer-Goßner, der in Nienburg/Weser geboren ist, aus der bayerischen Justiz stammt und viele Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht München I war, gehörte dem Bundesgerichtshof von Mai 1983 bis Juli 2001 an, seit Ende 1994 als Vorsitzender des 4. Strafsenats (vgl. hierzu die Pressemitteilung Nr. 58/2001).

Das Verdienstkreuz hat Herr Prof. Dr. Meyer-Goßner für seine außerordentlich vielfältigen Aktivitäten neben seiner richterlichen Tätigkeit erhalten. So hat er durch wissenschaftliche Veröffentlichungen erheblichen Einfluß auf die Entwicklung des Strafverfahrensrechts genommen. Der seinen Namen tragende Kommentar zur Strafprozeßordnung ist das Standardwerk für den in der Praxis tätigen Juristen überhaupt. Ferner hat er sich Verdienste in der 1990 gebildeten Kommission zur Angleichung des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworben. Von 1990 bis 1992 gehörte er auch den von der Fritz-Thyssen-Stiftung ins Leben gerufenen Arbeitskreisen "Wiederherstellung der Deutschen Rechtseinheit: Strafrecht" und "Regierungskriminalität in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" an, die sich der mit der Wiedervereinigung auf strafrechtlichem Gebiet verbundenen Problemkreisen annahmen.

Karlsruhe, den 8. Mai 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

Druckansicht