Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 67/2001

 

Zwei neue Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Ingeborg Tepperwien und den Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Klaus Tolksdorf zu Vorsitzenden Richtern am Bundesgerichtshof ernannt.

Frau Dr.Tepperwien, die verheiratet ist und zwei Kinder hat, begann ihre Richterlaufbahn nach dem Abschluß ihrer juristischen Ausbildung im Jahre 1974 in Berlin. Nach dreijähriger Tätigkeit als Proberichterin bei dem Landgericht Berlin und dem Amtsgericht Tiergarten wurde sie 1977 zur Richterin am Landgericht und 1987 zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Berlin ernannt. Dem Bundesgerichtshof gehört Frau Dr. Tepperwien seit Februar 1992 an. Sie war zunächst Mitglied des 4. Strafsenats. Im Januar 1997 wechselte sie zum 5. Strafsenat nach Leipzig, dem sie seither – seit Juni 1999 als dessen stellvertretende Vorsitzende – angehört. Seit Januar 1994 ist sie zugleich Mitglied des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Tepperwien als Nachfolgerin des Ende Juli 2001 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Lutz Meyer-Goßner den Vorsitz im 4. Strafsenat übertragen, dem neben strafrechtlichen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken als Spezialzuständigkeit Revisionen in Verkehrsstrafsachen zugewiesen sind.

Herr Prof. Dr. Tolksdorf, der verheiratet ist und drei Kinder hat, trat nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung im Jahre 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Dort war er – unterbrochen durch Abordnungen an die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, die ihm im Mai 1999 den Titel "Honorarprofessor" verliehen hat, an den Bundesgerichtshof und an das Bundesverfassungsgericht als wissenschaftlicher Mitarbeiter – seit Oktober 1981 als Richter am Landgericht Bonn und seit April 1988 als Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig. Zum Richter am Bundesgerichtshof ist Herr Prof. Dr. Tolksdorf im Januar 1992 gewählt worden. Er ist seitdem Mitglied des unter anderem für Revisionen in Verkehrsstrafsachen zuständigen 4. Strafsenats. Daneben gehörte er in den Jahren 1994 bis 1997 dem Notarsenat des Bundesgerichtshofs an. Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Tolksdorf als Nachfolger des Ende Juni 2001 in den Ruhestand getretenen Vorsitzenden Richters Klaus Kutzer den Vorsitz im 3. Strafsenat übertragen, dem neben strafrechtlichen Revisionen aus den Oberlandesgerichtsbezirken Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig als Spezialzuständigkeit Revisionen in Staatsschutzsachen zugewiesen sind.

 

Karlsruhe, den 21. September 2001

 

 

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