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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Juni 2001 » Pressemitteilung Nr. 48/01 vom 29.6.2001

 

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 48/2001

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christine Krohn im Ruhestand

Am 30. Juni 2001 wird die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christine Krohn in den Ruhestand treten.

Frau Dr. Krohn, die mit dem früheren Vorsitzenden des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Günter Krohn verheiratet ist, wurde am 17. Juni 1936 in Meiningen/Thüringen geboren. Nach dem Abschluß ihrer juristischen Ausbildung ist sie im Jahre 1965 als Gerichtsassessorin in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingetreten. Nach Verwendungen bei den Landgerichten Düsseldorf und Wuppertal sowie an den Amtsgerichten Remscheid und Wuppertal wurde sie 1968 zur Landgerichtsrätin ernannt. Anschließend war sie, unterbrochen durch Abordnungen an das Oberlandesgericht Düsseldorf und - als wissenschaftliche Mitarbeiterin - an den Bundesgerichtshof, bei dem Landgericht Wuppertal tätig, bevor sie 1974 zur Richterin am Oberlandesgericht in Düsseldorf ernannt wurde.

Während einer Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht wurde Frau Dr. Krohn im Juni 1980 zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Sie ist seitdem Mitglied des für das Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats (früher: Zivilsenat IV b), der seit einigen Jahren zugleich für das gewerbliche Mietrecht zuständig und mit Revisionen aus diesem Bereich zunehmend befaßt ist. Für den XII. Zivilsenat ist sie seit Anfang 1993 auch in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Als Richterin am Bundesgerichtshof hat Frau Dr. Krohn vor allem die Rechtsprechung zum Familienrecht, das erst kurze Zeit vor ihrer Ernennung - durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts - tiefgreifend geändert worden war und seitdem vielfältige weitere gesetzliche Änderungen erfahren hat, maßgeblich mitgestaltet. Zum geltenden Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht wird es nur wenige grundlegende Entscheidungen des Bundesgerichtshofs geben, an denen Frau Dr. Krohn nicht mitgewirkt hat. Erheblichen Anteil hat sie namentlich an der Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs durch die Rechtsprechung. Insbesondere zu Problemen des Ausgleichs bei der betrieblichen Altersversorgung - und zumal bei der öffentlichen Zusatzversorgung - stammen viele wichtige Beschlüsse aus ihrer Feder. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit waren das Unterhaltsrecht und insofern vor allem die Aufgabe, angemessene Lösungen zur Regelung der sogenannten "Mangelfälle" zu finden. Auch zur Vermögensauseinandersetzung nach gescheiterter Ehe und zum Recht der elterlichen Sorge hat sie sich als Berichterstatterin in Sachen, die besonders schwierige Fragen zum Gegenstand hatten (etwa zu unbenannten Zuwendungen und zur Ehegatten-Innengesellschaft bzw. zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern) um die Fortentwicklung der Rechtsprechung verdient gemacht.

Karlsruhe, den 29. Juni 2001

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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