Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 44/2000

 

Sechs neue Richter am Bundesgerichtshof

 

Anfang Juli werden die im April des Jahres neu gewählten Richter am Bundesgerichtshof Dr. Hans-Peter Brause, Prof. Dr. Thomas Fischer, Ulrich Hebenstreit und Dr. Peter Meier-Beck ihre Richterämter in Karlsruhe antreten. Bereits im Juni haben die Arbeit beim Bundesgerichtshof aufgenommen die neu gewählten Bundesrichter Jörg Peter Becker und Dr. Harald Kolz.

Herr Becker ist 46 Jahre alt und verheiratet. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung trat er im Jahre 1982 in den höheren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Er war zunächst zwei Jahre als Richter beim Land- und Amtsgericht in Aschaffenburg und sodann drei Jahre bei der dortigen Staatsanwaltschaft tätig. Im Anschluß an eine dreijährige Abordnung an den Bundesgerichtshof als wissenschaftlicher Mitarbeiter wurde er Anfang 1993 in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt übernommen und zum Richter am Oberlandesgericht Naumburg ernannt. Seit seiner Berufung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Naumburg im Jahre 1997 hatte Herr Becker den Vorsitz in einem Zivilsenat inne.

Herr Dr. Brause, der 51 Jahre alt und verheiratet ist, war im Anschluß an Studium und Referendarzeit als Rechtsanwalt zugelassen, bevor er 1978 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen eintrat. Er nahm zunächst Richterämter beim Landgericht Darmstadt, beim Amtsgericht Lampertheim und beim Amtsgericht Groß-Gerau wahr. Nach einer dreijährigen Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz wurde er 1988 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Darmstadt ernannt. Abordnungen an das Thüringer Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten und an das Landgericht Erfurt folgte Ende 1993 die Ernennung zum Vizepräsidenten dieses Gerichts. 1996 kehrte Herr Dr. Brause in das Thüringer Justizministerium zurück, wo er Anfang 1997 zum Ministerialdirigenten ernannt wurde. Ende 1997 wurde ihm die Leitung der Abteilung für Aus- und Fortbildung im Ministerium übertragen; zugleich wurde er zum Präsidenten des Justizprüfungsamtes berufen.

Herr Prof. Dr. Fischer, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, ist 47 Jahre alt. Er trat 1988 in den bayerischen höheren Justizdienst ein und war als Richter an den Amtsgerichten Ansbach und Weißenburg tätig, bevor er Anfang 1991, zeitgleich mit seiner Ernennung zum Staatsanwalt, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet wurde. 1993 wurde Herr Prof. Dr. Fischer als Richter am Landgericht Leipzig in die sächsische Justiz übernommen. Nach seiner Berufung zum Vorsitzenden Richter an diesem Landgericht, die 1994 ausgesprochen wurde, und einer zweijährigen Tätigkeit als Vorsitzender einer Großen Strafkammer und einer Schwurgerichtskammer, wechselte er Anfang 1996 in das Sächsische Staatsministerium der Justiz, in dem er seitdem als Ministerialrat das Referat für Strafverfahrensrecht leitet. Seit 1998 Honorarprofessor für Strafrecht und Strafprozeßrecht an der Universität Würzburg, ist Herr Prof. Dr. Fischer in Fachkreisen durch seine Veröffentlichungen, insbesondere durch seine Mitarbeit an namhaften Kommentaren zum Straf- und Strafprozeßrecht, bekannt.

Herr Hebenstreit, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, ist 52 Jahre alt. Er trat nach dem Abschluß seiner juristischen Ausbildung 1976 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Sein beruflicher Mittelpunkt wurde - unterbrochen durch eine Abordnung an das Bundesministerium der Justiz - die Landeshauptstadt Stuttgart. Dort war er als Richter und Staatsanwalt beim Landgericht, beim Oberlandesgericht, bei der Staatsanwaltschaft und bei der Generalstaatsanwaltschaft tätig, bevor er 1992 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt wurde. Mit dieser Ernennung übernahm er den Vorsitz in einer Wirtschaftsstrafkammer, die er seitdem ununterbrochen geleitet hat.

Herr Dr. Kolz, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, ist 55 Jahre alt. Er trat 1971 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Nach richterlichen Verwendungen beim Amts- und Landgericht Frankfurt am Main ist er seit Anfang 1974 - unterbrochen durch eine einjährige Abordnung an das Oberlandesgericht Frankfurt – im Hessischen Justizministerium tätig. 1990 zum Ministerialrat und Ende 1994 zum Leitenden Ministerialrat ernannt, hat er in der Strafrechtsabteilung des Ministeriums das insbesondere für das materielle Strafrecht zuständige Referat geleitet.

Herr Dr. Meier-Beck, der verheiratet ist und zwei Kinder hat, ist 44 Jahre alt. Nach Abschluß seiner juristischen Ausbildung war er kurze Zeit als Rechtsanwalt zugelassen, bevor er Ende 1984 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eintrat. Nach mehrjähriger Tätigkeit beim Landgericht Düsseldorf wurde er 1991 zum Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf ernannt. Anfang 1993 kehrte er an das Landgericht Düsseldorf zurück. Dort übernahm er - zunächst vertretungsweise – den Vorsitz in der für Rechtstreitigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere der Patentstreitigkeiten, zuständigen Zivilkammer; seit September 1993 hat er diese Kammer als Vorsitzender Richter am Landgericht geleitetet.

Das Präsidium hat die Richter Becker, Dr. Brause, Prof. Dr. Fischer, Hebenstreit und Dr. Kolz jeweils einem der fünf Strafsenate des Bundesgerichtshofs zugewiesen. (Becker: 3. Strafsenat; Dr. Brause: 5. Strafsenat; Prof. Dr. Fischer: 2. Strafsenat; Hebenstreit: 2. Strafsenat, ab 1. September 2000: 1. Strafsenat; Dr. Kolz: 1. Strafsenat). Richter am Bundesgerichtshof Dr. Meier-Beck ist dem schwerpunktmäßig für das Patentrecht zuständigen X. Zivilsenat zugewiesen worden.

 

Karlsruhe, den 28. Juni 2000

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