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Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Monat Februar 2000 » Pressemitteilung Nr. 14/00 vom 18.2.2000

Siehe auch:  Beschluss des 4. Strafsenats vom 15.2.2000 - 4 StR 507/99 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 14/2000

Revision im Doppelmordfall in Sennewitz (Sachsen-Anhalt)

verworfen

Der Angeklagte, der zwei Tage zuvor aus dem Landeskrankenhaus in Düren entflohen war, drang am 17. April 1998 in ein Haus in dem Dorf Sennewitz bei Halle ein, um sich Geld zu verschaffen. Um das Haus nach Geld durchsuchen zu können, erschoß er den Inhaber der Wohnung und erdrosselte anschließend dessen 71 Jahre alte Mutter. Die 16jährige Tochter des Wohnungsinhabers und dessen später hinzugekommene Ehefrau hielt der Angeklagte bis zum Morgen des folgenden Tages in dem Hause fest und mißbrauchte sie über mehrere Stunden sexuell. Der Angeklagte wurde am 24. Juni 1998 nach einem erneuten Überfall auf eine Frau festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Halle hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen und wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit Geiselnahme und mit Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt (Einzelstrafen: zweimal lebenslange sowie eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren). Ferner hat es die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt (Regelentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen) und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluß vom 15. Februar 2000 als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Beschluß vom 15. Februar 2000 - 4 StR 507/99

Karlsruhe, den 18. Februar 2000

 

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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