BundesgerichtshofMitteilung der PressestelleNr. 46/2024 Aufhebung des Verhandlungstermins am 7. März 2024 um
9.00 Uhr in Sachen I ZR 90/23 (Erstattung von
Verlusten bei unerlaubten Sportwetten)
Zum Sachverhalt und zum bisherigen Prozessverlauf wird auf die Pressemitteilung Nr. 8/24 vom 17. Januar 2024 verwiesen. Nachdem die Parteien übereinstimmend das Ruhen des Verfahrens wegen Vergleichsverhandlungen beantragt haben, ist der Verhandlungstermin aufgehoben worden. Karlsruhe, den 4. März 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs |
|