Bundesgerichtshof
Nr. 56/2002
Urteil im Mordfall "Alexandra" rechtskräftig
Das Landgericht Stuttgart hatte den Angeklagten am 06. Dezember 2001 wegen Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und schwerem sexuellem Mißbrauch eines Kindes und mit Vergewaltigung zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Verurteilung lag der Sexualmord an der damals 6jährigen Alexandra aus Filderstadt zugrunde, die am 05. Oktober 2000 auf dem Weg zur Kindertagesstätte spurlos verschwunden war und später tot aufgefunden wurde. Über den Fall wurde in den Medien damals ausführlich berichtet. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Beschluß vom 29. Mai 2002 – 1 StR 124/02 Karlsruhe, den 3. Juni 2002 Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-422 Telefax (0721) 159-831 |
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