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Entscheidungen » Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs » Verknüpftes Dokument: Pressemitteilung Nr. 75/02 vom 11.7.2002

Verknüpftes Dokument, siehe auch:  Urteil des I. Zivilsenats vom 11.7.2002 - I ZR 285/99 -

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Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

 

 

Nr. 75/002

 

Axel Springer Verlag unterliegt gegenüber Focus im Streit um

Feldbusch-Foto

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in einem Streit zwischen Axel Springer Verlag und FOCUS über ein vom FOCUS veröffentlichtes Foto aus der Bild-Zeitung entschieden.

Im November 1996 war in der Bild-Zeitung ein Artikel über die eheliche Auseinandersetzung von Dieter Bohlen und Verona Feldbusch erschienen. Der Artikel enthielt ein Interview mit Frau Feldbusch, die dort den Vorwurf erhob, ihr Mann habe sie geschlagen und ihr damit Gesichtsverletzungen zugefügt. Neben der Schlagzeile "Bohlens Frau – So hat er mich zugerichtet" war ein Farbfoto des Gesichts von Frau Feldbusch abgedruckt, das sie mit einem blauen Auge, Pflaster und Verband zeigte. Wörtlich wurde der Artikel wie folgt eingeleitet: "Ich habe mir sehr lange überlegt, ob ich dieses Foto machen soll. Aber ich finde, jeder soll sehen: Kein Mann darf einer Frau so etwas antun. Kein Mann darf eine Frau schlagen." Eine gute Woche später erschien im FOCUS ein Artikel über den von Frau Feldbusch in der Bild-Zeitung erhobenen Vorwurf. Darin wurde ein namentlich genannter ehemaliger Chefredakteur der Bild-Zeitung mit der Äußerung zitiert, er glaube nicht, daß Dieter Bohlen seine Ehefrau krankenhausreif geschlagen habe. In dem Artikel wurde ferner berichtet, daß Frau Feldbusch auf der Titelseite der Bild-Zeitung mit einem blauen Auge abgebildet sei und dort klage: "So hat er mich zugerichtet". Der Artikel war ferner durch einen Ausriß der Titelseite der Bild-Zeitung illustriert. In diesem Ausriß war neben der Schlagzeile "Bohlens Frau – So hat er mich zugerichtet" das oben beschrieben Pressefoto von Frau Feldbusch zu erkennen.

Die Bild-Zeitung hat hierin eine Urheberrechtsverletzung gesehen. Fotografien sind nach dem Gesetz unabhängig davon, ob es sich um besonders künstlerische Bilder handelt, durch ein dem Urheberrecht verwandtes Schutzrecht geschützt. Wegen Verletzung dieses Rechts nahm die Bild-Zeitung den FOCUS auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch. Die Klage hatte in erster Instanz Erfolg, in zweiter Instanz wurde sie abgewiesen. Die Klageabweisung hat der Bundesgerichtshof jetzt bestätigt.

Für die rechtliche Beurteilung kam es in erster Linie darauf an, ob sich FOCUS auf eine Bestimmung des Urheberrechtsgesetzes berufen konnte, durch die die Befugnisse des Urhebers eingeschränkt werden. Danach dürfen geschützte Werke – das gleiche gilt für geschützte Fotografien –, die bei einem Tagesereignis sichtbar werden, im Zuge der Berichterstattung über dieses Ereignis in der Presse wiedergegeben werden. Der Bundesgerichtshof hat diese Bestimmung, die normalerweise für die Berichterstattung über Ausstellungseröffnungen eine Rolle spielt, auch in diesem Fall herangezogen. Maßgeblich dafür war, daß das aktuelle Ereignis, über das der FOCUS berichtet hatte, nicht die Auseinandersetzung der damaligen Eheleute Bohlen und Feldbusch war, sondern der Umstand, daß sich Verona Feldbusch mit ihren Vorwürfen an die Bild-Zeitung gewandt hatte. Im Zusammenhang mit diesem Ereignis spielte das Foto eine wesentliche Rolle, weil schon die Schlagzeile des Artikels in der Bild-Zeitung ("Bohlens Frau - So hat er mich zugerichtet") auf dieses Foto verwies.

Urteil vom 11. Juli 2002 – I ZR 285/99 –

Karlsruhe, den 11. Juli 2002

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-422

Telefax (0721) 159-831

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