Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 199/2013

"Bearbeitungsentgelt" für Privatkredite -

Bundesgerichtshof bestimmt Termin

zur mündlichen Verhandlung

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in dem Revisionsverfahren XI ZR 170/13 (vgl. dazu die Vorschau in Pressemitteilung Nr. 176/13), das die Klage auf Rückzahlung eines von der beklagten Bank im Rahmen eines Verbraucherdarlehensvertrages berechneten sog. Bearbeitungsentgelts zum Gegenstand hat, Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13. Mai 2014 bestimmt.

Die Frage der Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Bearbeitung von Privatkrediten war und ist Gegenstand zahlreicher bei dem XI. Zivilsenat anhängiger Verfahren. In einem früheren Rechtsstreit hatte der Senat bereits für den 11. September 2012 Verhandlungstermin bestimmt. Dieser Termin musste seinerzeit aufgehoben werden, nachdem die beklagte Sparkasse ihre Revision zurückgenommen hatte (vgl. dazu die Pressemitteilungen Nrn. 94/2012 und 132/2012).

XI ZR 170/13

AG Bonn - Urteil vom 30. Oktober 2012 - 108 C 271/12

LG Bonn - Urteil vom 16. April 2013 - 8 S 293/12

Karlsruhe, den 11. Dezember 2013

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