Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 148/2014

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilungen wegen Betrugs

und Bestechung im Zusammenhang mit der Errichtung

des "World Conference Center Bonn"

Das Landgericht Bonn hat den Angeklagten C., einen 51 Jahre alten Rechtsanwalt, wegen Betrugs und Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt; gegen den 69 Jahre alten Angeklagten T. hat es wegen Beihilfe zum Betrug eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. Den nicht revidierenden Angeklagten K., einen 54jährigen Unternehmer, hat es wegen Betrugs in zwei Fällen und wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts bewarb sich die Firma des Angeklagten K. im Jahr 2005 bei der Stadt Bonn als Investor für die Errichtung und den Betrieb des "World Conference Center". In seiner Funktion als Pressesprecher und Rechtsberater der Firma des Angeklagten K. vereinbarte der Angeklagte C. mit den Projektverantwortlichen der Stadt Bonn, einem Stadtdirektor und einer Oberverwaltungsrätin, dass der Firma des Angeklagten K. eine exklusive Verhandlungsposition eingeräumt wird, obwohl zu diesem Zeitpunkt ein weiterer Mitbewerber ein Angebotsschreiben bei der Stadt Bonn eingereicht hatte. Als Gegenleistung sagte der Angeklagte C. die Begleichung einer Rechnung eines für die Stadt tätigen Beraters in Höhe von etwa 32.000 € durch die Firma des Angeklagten K. zu.

Um den Projektzuschlag zu erhalten, täuschte der Angeklagte C. darüber hinaus den Gemeinderat der Stadt Bonn, indem er unter anderem vorgab, die Firma des Angeklagten K. sei Teil eines großen Autokonzerns und verfüge über erhebliche wirtschaftliche und personelle Ressourcen. Aufgrund der dadurch hervorgerufenen Fehlvorstellung stimmte der Gemeinderat dem Abschluss eines Projektvertrags zu. In Erfüllung des Vertrages übertrug die Stadt Bonn der Firma des Angeklagten K. unentgeltlich das Eigentum an mehreren Grundstücken im Wert von mindestens zehn Millionen Euro, auf denen ein Teil der Gebäude für das Konferenzzentrum neu errichtet werden sollte.

Der Angeklagte T. unterstützte den Angeklagten K. bei der Finanzierung des Projekts, indem er ein inhaltlich falsches Rechtsgutachten erstellte, das einer in Hongkong ansässigen Vermögensverwaltungsfirma vorgelegt wurde und diese zur Auszahlung eines Betrages in Höhe von 32 Millionen US Dollar veranlasste. Über das Vermögen der Firma des Angeklagten K. wurde im Januar 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der 2. Strafsenat hat die Revisionen der Angeklagten C. und T. als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist damit rechtskräftig.

Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 2 StR 44/14

Landgericht Bonn - Urteil vom 10. Mai 2013 - 27 KLs 03/11

Karlsruhe, den 22. Oktober 2014

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